Tausende Verbraucher fühlten sich getäuscht, nun beschäftigt der Fall die Justiz: Gegen die 1N Telecom GmbH und die TPI Investment GmbH läuft eine Sammelklage wegen umstrittener DSL-Verträge und hoher Schadenersatzforderungen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft den Unternehmen vor, Verbraucher mit irreführenden Schreiben in langfristige Verträge gelockt zu haben. Betroffene können sich nun offiziell der Klage anschließen.
Tausende Beschwerden bei Verbraucherzentralen
Zwischen Januar 2023 und Juni 2025 gingen bei den Verbraucherzentralen mehr als 15.000 Beschwerden über 1N Telecom ein. Hintergrund sind Werbeschreiben, die optisch offenbar stark an Mitteilungen der Deutsche Telekom AG erinnerten.
Viele Empfänger gingen laut Verbraucherschützern davon aus, auf ein Schreiben ihres bisherigen Telekommunikationsanbieters zu reagieren. Tatsächlich schlossen sie jedoch einen neuen Vertrag mit 1N Telecom über Festnetz und DSL-Internet mit einer Laufzeit von 24 Monaten ab.
Das Problem:
Oft bemerkten Betroffene erst nach Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht mit ihrem bisherigen Anbieter kommuniziert hatten.
Hohe Forderungen nach verweigerter Rufnummernportierung
Besonders brisant wurde der Fall anschließend bei der Rufnummernmitnahme.
Verhinderten Verbraucher die Portierung ihrer Telefonnummer oder widersprachen dem Anbieterwechsel, kündigte 1N Telecom laut Verbraucherzentrale den Vertrag häufig selbst — und verlangte anschließend Schadenersatz.
Die Forderungen lagen laut Verbraucherzentrale oft bei rund:
- 419,88 Euro.
Teilweise wurden die Forderungen zusätzlich durch Inkassounternehmen eingetrieben.
Inzwischen fordert offenbar verstärkt die TPI Investment GmbH Zahlungen oder bietet Vergleichslösungen an.
Verbraucherzentrale hält Klauseln für unwirksam
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält mehrere Vertragsklauseln für rechtswidrig und hat deshalb Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht.
Ziel der Klage:
Betroffene Verbraucher sollen gezahlte Beträge zurückerhalten können.
Im Mittelpunkt steht die Frage,
- ob die Vertragsgestaltung irreführend war,
- ob die Schadenersatzforderungen zulässig sind,
- und ob Verbraucher ausreichend über den Anbieterwechsel informiert wurden.
Betroffene können sich kostenlos eintragen
Verbraucher, die betroffen sind, können sich kostenlos beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen.
Dadurch können sie von einem möglichen positiven Urteil profitieren, ohne selbst ein eigenes Gerichtsverfahren führen zu müssen.
Die Verbraucherzentrale bietet zusätzlich einen sogenannten „Klage-Check“ an, mit dem Betroffene prüfen können, ob sie an der Sammelklage teilnehmen können.
Typischer Ablauf sorgte für Verwirrung
Nach Angaben der Verbraucherschützer lief das Vorgehen häufig nach einem ähnlichen Muster ab:
- Verbraucher erhielten ein Schreiben mit vertraut wirkender Gestaltung,
- reagierten darauf in der Annahme, es handele sich um ihren bisherigen Anbieter,
- bemerkten den Anbieterwechsel erst später,
- stoppten die Rufnummernportierung,
- und erhielten anschließend hohe Forderungen.
Gerade ältere Menschen oder Verbraucher mit wenig Erfahrung im Telekommunikationsrecht seien dadurch unter Druck geraten.
Telekommunikationsmarkt immer wieder Ziel von Beschwerden
Der Fall zeigt erneut, wie sensibel der Bereich Telekommunikation für Verbraucher ist. Anbieterwechsel, Vertragslaufzeiten und Rufnummernportierungen sorgen regelmäßig für Streitigkeiten und Missverständnisse.
Verbraucherschützer raten deshalb:
- Schreiben von Telekommunikationsanbietern genau prüfen,
- Absender sorgfältig kontrollieren,
- keine Formulare vorschnell unterschreiben,
- und Fristen bei Vertragswiderrufen beachten.
Verfahren könnte Signalwirkung haben
Die Sammelklage gegen 1N Telecom und TPI Investment dürfte weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung bekommen. Sollte das Gericht zentrale Vertragsklauseln tatsächlich für unwirksam erklären, könnte das Auswirkungen auf ähnliche Geschäftsmodelle im Telekommunikationsmarkt haben.
Für tausende betroffene Verbraucher geht es nun vor allem um die Hoffnung, unberechtigte Forderungen zurückzubekommen – und um die juristische Aufarbeitung eines der größten Verbraucherstreitfälle im deutschen DSL-Markt der vergangenen Jahre.