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BaFin übernimmt neue EBA-Leitlinien zur Risikostreuung im Mengengeschäft

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihr neues Rundschreiben 04/2026 veröffentlicht und damit die Leitlinien der European Banking Authority (EBA) zu verhältnismäßigen Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft offiziell in ihre Verwaltungspraxis übernommen.

Die neuen Vorgaben betreffen die Anwendung von Artikel 123 Absatz 1 der europäischen Capital Requirements Regulation (CRR), also der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Ziel ist es, Banken und Finanzinstituten klarere Maßstäbe für die Risikostreuung im sogenannten Mengengeschäft zu geben.

Beim Mengengeschäft handelt es sich insbesondere um standardisierte Kreditgeschäfte mit einer Vielzahl kleinerer Einzelengagements – etwa Konsumentenkredite, kleinere Unternehmenskredite oder Kreditkartenforderungen. Für Banken spielt die Diversifizierung solcher Portfolios eine zentrale Rolle, da Risiken möglichst breit gestreut werden sollen.

Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht enthält das Rundschreiben keine zusätzlichen Anforderungen über die europäischen EBA-Leitlinien hinaus. Vielmehr sollen die Vorgaben für Institute transparenter und einheitlicher angewendet werden.

Die Leitlinien der European Banking Authority sollen insbesondere sicherstellen, dass Kreditportfolios ausreichend diversifiziert sind und keine übermäßigen Konzentrationsrisiken entstehen. Hintergrund sind Erfahrungen aus früheren Finanz- und Bankenkrisen, bei denen mangelnde Risikostreuung erhebliche Probleme verursachte.

Experten sehen in der Übernahme der Leitlinien vor allem einen weiteren Schritt hin zu einer stärkeren Harmonisierung der Bankenaufsicht innerhalb Europas. Gleichzeitig erhöht sich für viele Institute der regulatorische Druck, interne Risikomodelle und Kreditportfolios noch genauer zu überwachen.

Kritiker weisen allerdings darauf hin, dass die zunehmende Komplexität europäischer Bankenregulierung gerade kleinere Institute und Regionalbanken stark belasten könne. Während große Finanzhäuser über umfangreiche Compliance- und Risikomanagement-Abteilungen verfügen, geraten kleinere Marktteilnehmer durch neue Vorgaben häufig unter zusätzlichen organisatorischen und finanziellen Druck.

Das Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gilt seit dem 19. Mai 2026. Damit werden die europäischen Leitlinien nun offiziell Teil der deutschen Aufsichtspraxis.

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