Frankfurt am Main. Über das Vermögen der REAL INVESTMENT GmbH ist die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 722 26 R 33 geführt. Der Beschluss erging am 13. Mai 2026 um 11.45 Uhr. Firmensitz der Gesellschaft ist der Wilhelm Beer Weg 175 in 60599 Frankfurt am Main. Eingetragen ist das Unternehmen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter HRB 47085.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte in Frankfurt am Main bestellt. Nach der gerichtlichen Anordnung sind Verfügungen der REAL INVESTMENT GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit steht das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens unter insolvenzrechtlicher Kontrolle.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Nail Susur. Die REAL INVESTMENT GmbH wurde im Jahr 2013 gegründet und war nach den verfügbaren Unternehmensdaten im Immobiliensektor tätig. Der Schwerpunkt lag auf der Vermittlung und Entwicklung von Immobilienprojekten. Zudem beschäftigte sich die Gesellschaft mit dem Erwerb, der Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken sowie mit Dienstleistungen rund um Wohnimmobilien.
Nach öffentlich bekannten Tätigkeitsfeldern war das Unternehmen außerdem im Bereich Grundstückserschließung aktiv. Dazu gehörten Tätigkeiten rund um die Entwicklung unbebauter Flächen sowie die Vorbereitung von Immobilienprojekten. In verschiedenen Branchenverzeichnissen wird die Gesellschaft zudem mit Dienstleistungen im Bereich Hausservice und Grundstücksmanagement in Verbindung gebracht.
Darüber hinaus trat die REAL INVESTMENT GmbH auch im Umfeld von Bau und Sanierungsprojekten auf. Genannt wurden Leistungen wie Altbausanierungen, Neubauprojekte, Umbauten und Beratungsleistungen im Immobilienbereich. Das Unternehmen bewegte sich damit an der Schnittstelle zwischen Immobilienvermittlung, Projektentwicklung und baunahen Dienstleistungen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage des Unternehmens weiter verschlechtert. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt nun eine zentrale Rolle bei der Sicherung des vorhandenen Vermögens sowie bei der Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft. Dabei wird unter anderem untersucht, ob ausreichend Masse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen, und ob Chancen auf eine Fortführung einzelner Geschäftsbereiche bestehen.
Weitere Einzelheiten zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder zu möglichen Auswirkungen auf laufende Projekte und Geschäftspartner wurden bislang nicht veröffentlicht.