Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Umzüge24-Mainz UG (haftungsbeschränkt) ist vom Amtsgericht Mainz mangels Masse abgewiesen worden. Dies geht aus einer Veröffentlichung des Insolvenzgerichts Mainz vom 13. Mai 2026 hervor.
Betroffen ist die Gesellschaft Umzüge24-Mainz UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Weintorstraße 16 in 55116 Mainz. Laut Handelsregistereintrag wird das Unternehmen von Geschäftsführerin Maria Lalitha Kariyawasam vertreten. Das Unternehmen war im Bereich Transport, Umzüge, Entsorgung sowie Reinigungsservice tätig.
Das Gericht entschied im Verfahren mit dem Aktenzeichen 280 IN 18/26, den Insolvenzantrag gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung abzuweisen. Eine solche Entscheidung erfolgt regelmäßig dann, wenn das vorhandene Vermögen der Schuldnerin voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse häufig ein negatives Signal. In vielen Fällen bedeutet dies, dass kaum verwertbares Vermögen vorhanden ist und offene Forderungen nur schwer oder gar nicht realisiert werden können. Zugleich kann die Entscheidung Auswirkungen auf die weitere Geschäftstätigkeit und die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens haben.
Die Veröffentlichung erfolgte durch das Amtsgericht Mainz am 13.05.2026.