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FamiCord AG vor Hauptversammlung: Aktionäre entscheiden über Kontrolle, Vergütung und neue Aktien-Flexibilität

geralt (CC0), Pixabay

Die FamiCord AG lädt ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 nach Leipzig ein. Das Treffen findet am Mittwoch, dem 24. Juni 2026, um 11:00 Uhr in den Konferenzräumen des Fraunhofer-Instituts in der Perlickstraße statt. Für das börsennotierte Unternehmen mit der ISIN DE000A0BL849 und der WKN A0BL84 stehen dabei mehrere zentrale Weichenstellungen auf der Tagesordnung.

Im Mittelpunkt der Hauptversammlung steht zunächst die Vorlage des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025. Eine gesonderte Beschlussfassung ist hierzu nicht vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat. Für die Aktionäre dürfte dennoch von Interesse sein, wie sich das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr operativ und finanziell entwickelt hat.

Beschlossen werden soll außerdem die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Dabei ist eine Einzelabstimmung über die jeweiligen Organmitglieder vorgesehen. Für Aktionäre bietet dies die Möglichkeit, ihre Zustimmung oder Kritik gezielt zu einzelnen Personen auszudrücken.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Wahl des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat schlägt die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Berlin, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 vor. Zusätzlich soll PwC vorsorglich auch als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts bestellt werden. Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen CSRD-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Besondere Aufmerksamkeit dürfte die geplante Neuwahl von vier Aufsichtsratsmitgliedern erhalten. Die Mandate von Frank Köhler, Paul Owsianowski, Dr. Ursula Schütze-Kreilkamp und Konrad Miterski laufen mit Ende der Hauptversammlung aus. Zur Wahl vorgeschlagen werden Frank Köhler, Paul Owsianowski, Michał Kwiatkowski und Konrad Miterski.

Bemerkenswert ist dabei die Rolle der Active Ownership Group. Paul Owsianowski ist Partner der Active Ownership Group, Michał Kwiatkowski dort Investment Professional. Die AOC Health GmbH hält laut Einladung 58,4 Prozent der Aktien an der FamiCord AG. Damit bleibt die Frage der Einflussnahme des Großaktionärs auf die künftige Kontrolle des Unternehmens für Minderheitsaktionäre besonders relevant.

Auch beim Vergütungssystem des Vorstands sind Änderungen geplant. Das bisherige System soll überarbeitet werden. Der kurzfristige Bonus soll künftig stärker zwischen finanziellen Kennzahlen und individuellen Jahreszielen unterscheiden. 70 Prozent des Short-Term-Incentive sollen unter anderem an bereinigtes EBITDA, bereinigten Konzernumsatz und neue Nabelschnurblutlagerungen im B2C-Kanal gekoppelt werden. 30 Prozent sollen auf individuelle quantitative oder qualitative Ziele entfallen.

Beim langfristigen Vergütungsteil soll der bisherige „Vitality Index“ entfallen. Stattdessen soll der Long-Term-Incentive künftig ausschließlich über virtuelle Aktienoptionen an die Entwicklung des Aktienkurses anknüpfen. Das kann die Interessen von Vorstand und Aktionären stärker verbinden, birgt aber auch die Frage, ob operative Innovationsziele künftig ausreichend berücksichtigt werden.

Ein weiterer gewichtiger Tagesordnungspunkt betrifft den Erwerb eigener Aktien. Die bisherige Ermächtigung aus dem Jahr 2022 soll aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung bis zum 23. Juni 2031 ersetzt werden. Der Vorstand soll mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu zehn Prozent des Grundkapitals erwerben dürfen. Diese Aktien könnten später unter anderem eingezogen, gegen Bar- oder Sachleistung veräußert, für Unternehmenszukäufe, Wandelinstrumente oder Vergütungsprogramme verwendet werden.

Für Aktionäre ist dieser Punkt besonders sensibel, weil in mehreren Fällen das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann. Zwar sind solche Ermächtigungen bei börsennotierten Unternehmen üblich und schaffen strategische Flexibilität. Gleichzeitig können sie aber Auswirkungen auf Stimmrechtsverhältnisse und Verwässerungseffekte haben.

Die FamiCord AG verfügt zum Zeitpunkt der Einberufung über ein Grundkapital von 17.640.104 Euro, eingeteilt in ebenso viele Namensaktien. Die Gesellschaft und eine Tochtergesellschaft halten insgesamt 208.342 eigene Aktien, aus denen keine Stimmrechte bestehen.

Aktionäre müssen sich bis spätestens 17. Juni 2026, 24:00 Uhr, zur Hauptversammlung anmelden. Danach erfolgt bis zum Ende der Hauptversammlung ein Umschreibestopp im Aktienregister. Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen bis spätestens 9. Juni 2026 eingereicht werden.

Die Hauptversammlung dürfte damit mehr sein als eine reine Pflichtveranstaltung. Sie bündelt zentrale Themen der Unternehmensführung: Kontrolle durch den Aufsichtsrat, Einfluss des Großaktionärs, künftige Vorstandsvergütung, Nachhaltigkeitsprüfung und Kapitalflexibilität. Für Minderheitsaktionäre lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Beschlussvorschläge.

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