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Neues Altersvorsorgedepot ab 2027: Verbraucherschützer warnen vor teuren „Premium“-Produkten

geralt (CC0), Pixabay

Mit der geplanten Reform der Riester-Rente soll ab 2027 ein neues staatlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingeführt werden. Ziel der Bundesregierung ist eine einfachere und renditestärkere private Altersvorsorge. Verbraucherschützer sehen die Reform grundsätzlich positiv – warnen aber gleichzeitig vor einer möglichen Verkaufswelle teurer Finanzprodukte.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen könnten insbesondere provisionsgetriebene Angebote erhebliche Kostenfallen enthalten und langfristig einen großen Teil der Rendite auffressen.

Staatliches Standardprodukt soll kostengünstig sein

Kernstück der Reform ist ein standardisiertes Altersvorsorgedepot, das ab Januar 2027 verfügbar sein soll. Das Modell basiert auf einer breit gestreuten Anlage in:

  • einen Aktienfonds
  • und einen Rentenfonds

Dadurch soll langfristig stärker von den Chancen der Kapitalmärkte profitiert werden können. Anders als bei klassischen Riester-Produkten sind keine vollständigen Garantien vorgesehen.

Die Bundesregierung plant für diese Standarddepots eine gesetzliche Obergrenze bei den Effektivkosten von maximal 1,0 Prozent pro Jahr.

Verbraucherzentralen warnen vor „Premium“-Modellen

Neben den Standarddepots dürfen Banken, Versicherungen und Finanzvertriebe jedoch weiterhin eigene Altersvorsorgeprodukte anbieten. Genau hier sehen Verbraucherschützer erhebliche Risiken.

Denn für diese zusätzlichen Angebote gilt die Kostenobergrenze nicht. Möglich sind:

  • höhere Verwaltungsgebühren
  • teure Fondsmodelle
  • Garantieprodukte
  • umfangreiche Zusatzleistungen

Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen könnten solche Modelle als besonders hochwertige „Premium“-Varianten vermarktet werden – mit Effektivkosten von 1,5 bis 2,5 Prozent jährlich oder sogar darüber.

Gerade langfristig hätten solche Gebühren massive Auswirkungen auf die spätere Altersvorsorge.

Kosten können einen Großteil der Rendite vernichten

Die Verbraucherzentralen verweisen auf einen sogenannten „Kosten-Kosten-Effekt“. Ähnlich wie beim Zinseszins wachsen auch die Auswirkungen von Gebühren über Jahrzehnte erheblich an.

Bereits eine jährliche Kostenquote von 1 Prozent könne bei einer Laufzeit von 40 Jahren und einer angenommenen Rendite von 6 Prozent dazu führen, dass rund ein Drittel der Erträge verloren geht.

Bei höheren Gebühren werde der Effekt entsprechend drastischer.

Neue Förderung soll einfacher werden

Die bisherige Riester-Förderung wird ab 2027 grundlegend umgebaut.

Künftig orientiert sich die Förderung stärker an den eigenen Einzahlungen. Vorgesehen sind unter anderem:

  • eine Grundzulage
  • zusätzliche Kinderzulagen
  • ein Berufseinsteigerbonus
  • sowie ein reduzierter Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr

Familien mit Kindern könnten dadurch besonders stark profitieren.

Lebenslange Rente künftig nicht mehr verpflichtend

Eine weitere zentrale Änderung betrifft die Auszahlungsphase.

Bislang mussten Riester-Verträge zwingend als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Künftig soll stattdessen auch ein Auszahlplan möglich sein – etwa bis zum 85. oder 95. Lebensjahr.

Dadurch könnten die monatlichen Auszahlungen höher ausfallen als bei klassischen Versicherungsmodellen.

Verbraucherschützer raten zu Geduld

Die Verbraucherzentralen empfehlen, sich aktuell nicht zu vorschnellen Vertragsabschlüssen drängen zu lassen.

Besonders kritisch sehen sie:

  • provisionsbasierte Verkaufsgespräche
  • aggressive Vermittlungsportale
  • komplizierte Garantieprodukte
  • sowie Vertragsklauseln mit später möglichen Kostenerhöhungen

Verbraucher:innen sollten nach Ansicht der Experten zunächst die endgültigen Bedingungen des staatlichen Standardprodukts abwarten und Angebote sorgfältig vergleichen.

Alte Riester-Verträge nicht voreilig kündigen

Auch bestehende Riester-Verträge sollten laut Verbraucherzentrale nicht unüberlegt aufgegeben werden.

Denn Altverträge können weiterhin zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt werden. Teilweise reichen dort bereits geringe Eigenbeiträge aus, um weiterhin staatliche Zulagen zu erhalten.

Ob sich ein Wechsel in das neue System lohnt, müsse immer individuell geprüft werden.

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