Bremerhaven. Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Abelmann Holding GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Bremerhaven ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 79/25 geführt. Der Beschluss erging am 13. Mai 2026 um 11.10 Uhr.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Lunedeich 22 in 27572 Bremerhaven und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRA 7055 BHV eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Abelmann Holding Beteiligungs GmbH. Deren Geschäftsführerin ist Anika Grewing.
Mit dem allgemeinen Verfügungsverbot verliert die Gesellschaft die freie Verfügungsmacht über ihr Vermögen. Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu erbringen.
Öffentlich zugänglichen Informationen zufolge ist die Abelmann Holding GmbH & Co. KG als Holding- beziehungsweise Beteiligungsgesellschaft tätig. Unternehmen dieser Art übernehmen häufig die Verwaltung und Steuerung von Tochtergesellschaften sowie Beteiligungen innerhalb einer Unternehmensgruppe. Der Standort Am Lunedeich in Bremerhaven deutet zudem auf Verbindungen zur maritimen Wirtschaft, Logistik oder industriellen Unternehmensstrukturen hin.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bremerhaven eingelegt werden.