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Vorläufige Insolvenzverwaltung über wohnvoll Hospitality Service GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Frankfurt am Main. Über das Vermögen der wohnvoll Hospitality Service GmbH mit Sitz in der Bettinastraße 53–55 in 60325 Frankfurt am Main ist die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 618/26 W-12- geführt. Der Beschluss erging am 11. Mai 2026 um 12.55 Uhr.

Nach der Entscheidung des Gerichts sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Rittmeister von der Kanzlei REIMER Rechtsanwälte in Frankfurt am Main bestellt.

Die wohnvoll Hospitality Service GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 126529 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Theodorus Simon Gorens.

Öffentlich zugänglichen Informationen zufolge war das Unternehmen im Bereich Hospitality- und Servicedienstleistungen tätig. Bereits der Firmenname deutet auf Leistungen im Umfeld von Beherbergung, temporärem Wohnen, Hotel- oder Serviced-Apartment-Konzepten hin. In Verbindung mit der wohnvoll-Gruppe liegt ein Schwerpunkt im Bereich wohnwirtschaftlicher und immobiliennaher Dienstleistungen nahe.

Die aktuelle Entwicklung reiht sich in mehrere Insolvenzverfahren innerhalb der wohnvoll-Unternehmensgruppe ein. Bereits zuvor war die vorläufige Insolvenzverwaltung über die wohnvoll AG sowie die wohnvoll Development Service GmbH angeordnet worden.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und wie das Vermögen der Gesellschaft gesichert werden kann. Bis zur weiteren Entscheidung des Gerichts bleibt die Gesellschaft nur eingeschränkt handlungsfähig.

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