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Vorläufige Insolvenzverwaltung über wohnvoll Development Service GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Frankfurt am Main. Über das Vermögen der wohnvoll Development Service GmbH mit Sitz in der Bettinastraße 53–55 in 60325 Frankfurt am Main ist die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 616/26 W-12- geführt. Der Beschluss erging am 11. Mai 2026 um 12.50 Uhr.

Nach der Entscheidung des Gerichts sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Rittmeister von der Kanzlei REIMER Rechtsanwälte in Frankfurt am Main bestellt.

Die wohnvoll Development Service GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 126033 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft sind Hans Markus Rübenkamp und Theodorus Simon Gorens.

Öffentlich zugänglichen Informationen zufolge war die Gesellschaft im Bereich Immobilienentwicklung und projektbezogener Dienstleistungen tätig. Bereits der Firmenname deutet auf Leistungen rund um Projektentwicklung, Service- und Managementaufgaben im Wohnimmobiliensektor hin. Unternehmen mit vergleichbarer Ausrichtung übernehmen häufig die Planung, Steuerung, Entwicklung oder Betreuung von Wohn- und Immobilienprojekten.

Die jetzige Entwicklung steht zudem im Zusammenhang mit weiteren Insolvenzverfahren im Umfeld der wohnvoll-Gruppe. Bereits zuvor war auch für die wohnvoll AG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden.

Mit der gerichtlichen Maßnahme soll geprüft werden, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die Gesellschaft nur eingeschränkt handlungsfähig.

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