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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Real Estate | Ventures UG aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Berlin. Das Amtsgericht Charlottenburg hat die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Real Estate | Ventures UG (haftungsbeschränkt) aufgehoben. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3609 IN 10435/25 geführt. Der Beschluss erging am 8. Mai 2026.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 183009 eingetragen und hat ihre Geschäftsanschrift in der Behrensstraße 28 in 10117 Berlin. Geschäftsführerin des Unternehmens ist Annika Lind.

Mit der Entscheidung hob das Insolvenzgericht die zuvor nach § 21 Insolvenzordnung angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf. Solche Maßnahmen dienen üblicherweise dazu, das Vermögen eines Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu sichern. Die Aufhebung kann unterschiedliche Gründe haben, etwa die Rücknahme des Insolvenzantrags, die Erledigung des Verfahrens oder das Fehlen weiterer Voraussetzungen für Sicherungsmaßnahmen.

Bereits der Firmenname weist auf eine Tätigkeit im Immobilien- und Beteiligungsbereich hin. Öffentlich zugänglichen Angaben zufolge bewegte sich die Gesellschaft im Umfeld von Immobilieninvestitionen, Projektentwicklungen und Venture- beziehungsweise Beteiligungsgeschäften im Real-Estate-Sektor. Weitere operative Details sind öffentlich bislang nur eingeschränkt dokumentiert.

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