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Allgemeines Verfügungsverbot gegen C&P Immobilien Rostock Eins GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Berlin. Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der C&P Immobilien Rostock Eins GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3606 IN 2972/26 geführt. Der ergänzende Beschluss erging am 11. Mai 2026 um 10 Uhr.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Bessemerstraße 51 in 12103 Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 231637 eingetragen. Nach Angaben des Gerichts ist die Gesellschaft derzeit führungslos.

Mit dem Beschluss untersagte das Insolvenzgericht der Schuldnerin jede eigenständige Verfügung über ihr Vermögen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ging vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Zugleich bestätigte das Gericht die bereits mit Beschluss vom 30. April 2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen. Zudem entfaltet die Entscheidung die in § 240 ZPO vorgesehenen Wirkungen, wodurch laufende zivilrechtliche Verfahren unterbrochen werden können.

Die Gesellschaft gehört dem Namen nach zum Immobilien- und Projektentwicklungsbereich. Öffentlich zugänglichen Registerinformationen zufolge war die C&P Immobilien Rostock Eins GmbH insbesondere für Immobilienprojekte beziehungsweise Projektgesellschaften im Zusammenhang mit dem Standort Rostock gegründet worden. Solche Gesellschaften dienen häufig dem Erwerb, der Entwicklung, Verwaltung oder Vermarktung einzelner Immobilienprojekte.

Mit den angeordneten Maßnahmen soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens weiter verschlechtert. Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.

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