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Vorläufige Insolvenzverwaltung über wohnvoll AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Frankfurt am Main. Über das Vermögen der wohnvoll AG mit Sitz in der Bettinastraße 53–55 in 60325 Frankfurt am Main ist die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 617/26 W-12- geführt. Der Beschluss erging am 11. Mai 2026 um 12.15 Uhr.

Nach der Entscheidung des Gerichts sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Rittmeister von der Kanzlei REIMER Rechtsanwälte in Frankfurt am Main bestellt.

Die wohnvoll AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 125846 eingetragen. Als Geschäftsführer wird Theodorus Simon Gorens genannt.

Öffentlich zugänglichen Informationen zufolge war die wohnvoll AG im Immobilien- und Wohnungsbereich tätig. Bereits der Firmenname deutet auf ein Geschäftsmodell rund um Wohnen, Wohnimmobilien oder wohnwirtschaftliche Projekte hin. Gesellschaften mit vergleichbarer Ausrichtung befassen sich häufig mit der Entwicklung, Vermarktung, Verwaltung oder Vermittlung von Wohnimmobilien und Wohnkonzepten.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und wie die Vermögenswerte der Gesellschaft gesichert werden können. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die Gesellschaft nur eingeschränkt handlungsfähig.

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