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Polymeer Beteiligung GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Polymeer Beteiligung GmbH ist ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Das Amtsgericht Osterode am Harz hat den Antrag unter dem Aktenzeichen 8 IN 57/25 mit Beschluss vom 4. Mai 2026 mangels Masse abgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO).

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Am Sportplatz 35, 37412 Herzberg am Harz und ist beim Amtsgericht Göttingen unter HRB 206649 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Stefan Schröder.

Beteiligungsgesellschaft ohne ausreichende Vermögensbasis

Bei der Polymeer Beteiligung GmbH handelt es sich dem Namen nach um eine Beteiligungsgesellschaft, deren Geschäftszweck typischerweise im:

  • Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen,
  • sowie im Management von Vermögenswerten
    liegt.

Solche Gesellschaften verfügen häufig über keine eigene operative Tätigkeit, sondern sind von der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Beteiligungen abhängig.

Abweisung mangels Masse

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Verfahren wird daher nicht eröffnet.

Für Gläubiger ist dies regelmäßig mit geringen Aussichten verbunden, offene Forderungen noch realisieren zu können.

Verfahren abgeschlossen

Mit der Abweisung ist das Insolvenzeröffnungsverfahren beendet. Eine Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet nicht statt. Die Gesellschaft bleibt formal bestehen, ist wirtschaftlich jedoch als stark eingeschränkt einzustufen.

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