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Wohnen am Grünen Dreieck GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Wohnen am Grünen Dreieck GmbH mit Sitz in der Grabenstraße 13, 65549 Limburg an der Lahn ist das Insolvenzantragsverfahren abgeschlossen worden. Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Limburg unter dem Aktenzeichen 9 IN 120/25 geführt.

Mit Beschluss vom 13. Februar 2026 hat das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO).

Hintergrund der Entscheidung

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg unter HRB 6588 eingetragen und wurde durch Geschäftsführer Tomislav Matic vertreten.

Tätigkeit im Immobilienbereich

Bereits der Firmenname deutet darauf hin, dass die Gesellschaft im Bereich Wohnimmobilienentwicklung oder -verwaltung tätig war. Typischerweise umfassen solche Geschäftsmodelle:

  • Entwicklung von Wohnprojekten,
  • Vermietung oder Verwaltung von Immobilien,
  • sowie Beteiligungen an entsprechenden Bau- oder Projektgesellschaften.

Konsequenzen für Gläubiger

Für Gläubiger ist die Abweisung mangels Masse regelmäßig nachteilig:

  • Es erfolgt keine geordnete Verteilung von Vermögenswerten,
  • die Durchsetzung von Forderungen ist erschwert,
  • häufig bleiben Forderungen ganz oder teilweise uneinbringlich.

Verfahren beendet

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts ist das Verfahren abgeschlossen. Eine Sanierung oder Fortführung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet nicht statt. Die Gesellschaft bleibt zwar formal bestehen, ist jedoch wirtschaftlich als nicht leistungsfähig einzustufen.

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