Für die H-Cooperation GmbH ist beim Amtsgericht Charlottenburg ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3610 IN 641/26 geführt. Sitz der Gesellschaft ist die Hauptstraße 66, 12159 Berlin.
Mit Beschluss vom 29. April 2026 um 12:15 Uhr hat das Gericht zur Sicherung des Vermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini bestellt. Verfügungen der Gesellschaft sind seitdem nur noch mit dessen Zustimmung wirksam.
Eingeschränkte Verfügungsbefugnis und umfassende Kontrolle
Die Geschäftsführung bleibt im Amt, ist jedoch in ihrer Handlungsfreiheit deutlich eingeschränkt. Der vorläufige Insolvenzverwalter überwacht sämtliche Vermögensbewegungen, darf Forderungen einziehen, Sonderkonten einrichten und Einsicht in alle Geschäftsunterlagen nehmen. Banken sind zur Auskunft verpflichtet, Drittschuldner dürfen nur noch an ihn leisten.
Breites Geschäftsmodell im Hotel- und Tourismussektor
Die H-Cooperation GmbH ist im Bereich Hotel- und Gastgewerbe (WZ 55.10) tätig. Der Unternehmensgegenstand umfasst ein breites Spektrum entlang der Hospitality-Wertschöpfungskette:
- Dienstleistungen im Hotelgewerbe,
- Erwerb, An- und Vermietung von Hotelimmobilien,
- Beteiligungen an Unternehmen mit vergleichbarem Geschäftszweck,
- Übernahme von Geschäftsführung und persönlicher Haftung bei Kommanditgesellschaften,
- Beratung, Management und Konzeption im Hotelbereich,
- Vermittlung und Lizenzierung von Franchisesystemen,
- Pre-Opening-Leistungen für neue Hotelprojekte,
- sowie die Verwaltung und der Betrieb touristischer Immobilien.
Damit positioniert sich das Unternehmen als Dienstleister und Projektpartner für Hotelentwicklungen und -betriebe.
Begrenzte Unternehmensgröße
Die verfügbaren wirtschaftlichen Kennzahlen der vergangenen Jahre deuten auf ein relativ kleines Geschäftsvolumen hin. Die Umsätze bewegten sich im unteren bis mittleren fünfstelligen bis niedrigen sechsstelligen Bereich mit teils deutlichen Schwankungen.
Solche Strukturen sind typisch für:
- projektbasierte Hotelentwickler,
- Beratungs- und Managementgesellschaften,
- oder kleinere Betreiber- und Beteiligungsmodelle im Hospitality-Sektor.
Prüfung der Fortführungsmöglichkeiten
Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft nun, ob die vorhandene Vermögensmasse die Kosten eines Insolvenzverfahrens deckt und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist. Gerade im Hotel- und Tourismussektor hängen die Perspektiven stark von laufenden Projekten, Partnerverträgen und der Auslastung ab.
Entscheidung steht noch aus
Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist derzeit offen. Bis zur Entscheidung bleibt die Gesellschaft unter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.