Für die Löwen Elektrotechnik und Solar GmbH ist beim Amtsgericht Bielefeld ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 43 IN 268/26 geführt. Sitz der Gesellschaft ist die Henri-Dunant-Straße 2, 32339 Espelkamp.
Mit Beschluss vom 4. Mai 2026 um 10:45 Uhr hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff aus Lübbecke bestellt.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung möglich
Die Gesellschaft kann über ihr Vermögen nicht mehr frei verfügen.
Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Gleichzeitig wurden Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
Zudem:
- wurde die Einziehung von Bankguthaben und Forderungen auf die Insolvenzverwalterin übertragen,
- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig untersagt.
Breites Leistungsspektrum in Elektro- und Energietechnik
Die Löwen Elektrotechnik und Solar GmbH ist in einem technisch breit aufgestellten Bereich tätig. Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere:
- Elektroinstallationen und Elektrotechnik,
- Energieanlagen und Solartechnik,
- Gebäudeautomation,
- Sondermaschinenbau,
- sowie den Handel mit elektrotechnischen Erzeugnissen.
Damit bedient das Unternehmen sowohl klassische Handwerksleistungen als auch moderne Felder wie Energie- und Automatisierungstechnik.
Branche zwischen Wachstum und Druck
Gerade im Bereich Elektrotechnik und erneuerbare Energien bestehen grundsätzlich gute Marktchancen. Gleichzeitig stehen viele Unternehmen vor Herausforderungen wie:
- steigenden Material- und Personalkosten,
- komplexen Projektfinanzierungen,
- sowie schwankender Nachfrage im Bau- und Energiesektor.
Prüfung der Fortführung
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird nun die wirtschaftliche Lage prüfen. Im Mittelpunkt steht:
- die Sicherung der vorhandenen Vermögenswerte,
- die Analyse von Aufträgen und Verbindlichkeiten,
- sowie die Frage, ob eine Fortführung des Betriebs möglich ist.
Ausgang offen
Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist derzeit noch unklar. Bis zur Entscheidung bleibt das Unternehmen unter gerichtlicher Aufsicht und in seiner wirtschaftlichen Handlungsfreiheit eingeschränkt.