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Insolvenzwelle in Glandorf: Drei verbundene Unternehmen unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am selben Standort in 49219 Glandorf, Laersche Straße 28 sind innerhalb weniger Minuten gleich drei Insolvenzantragsverfahren eingeleitet worden. Betroffen sind die Projekt Zukunft GmbH, die AquaMotion Pferdebewegungszentrum GmbH sowie die Kapellenbach GmbH. Alle drei Gesellschaften werden von Sorka Wenderoth geführt und stehen offenbar in enger wirtschaftlicher Verbindung.

Projekt Zukunft GmbH

Für die Projekt Zukunft GmbH läuft das Verfahren unter dem Aktenzeichen 27 IN 14/26. Das Amtsgericht Osnabrück ordnete am 5. Mai 2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an.

Verfügungen der Gesellschaft sind seitdem nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur Verwalterin wurde – wie bei den verbundenen Verfahren – Rechtsanwältin Barbara Teerling aus Münster bestellt.

AquaMotion Pferdebewegungszentrum GmbH

Bereits kurz zuvor, um 11:50 Uhr, wurde für die AquaMotion Pferdebewegungszentrum GmbH unter dem Aktenzeichen 28 IN 8/26 ebenfalls die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Das Unternehmen ist dem Namen nach im Bereich Pferdebewegung und -therapie tätig, etwa mit spezialisierten Anlagen zur Bewegung und Rehabilitation von Pferden.

Kapellenbach GmbH

Wenig später folgte um 12:15 Uhr der Beschluss für die Kapellenbach GmbH unter dem Aktenzeichen 62 IN 22/26. Auch hier wurde Rechtsanwältin Barbara Teerling zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.

Einheitliche Maßnahmen und enge Verflechtung

In allen drei Verfahren gelten identische Sicherungsmaßnahmen:

  • Verfügungen über das Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der Verwalterin möglich,
  • Drittschuldner dürfen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung leisten.

Die zeitliche Nähe der Beschlüsse, die identische Geschäftsanschrift sowie die gemeinsame Geschäftsführung sprechen für eine enge wirtschaftliche und organisatorische Verflechtung der Unternehmen.

Prüfung der Fortführung

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird nun für alle drei Gesellschaften prüfen:

  • die jeweilige Vermögenslage,
  • bestehende Verbindlichkeiten,
  • sowie mögliche Fortführungs- oder Sanierungsperspektiven.

Gerade bei verbundenen Unternehmen kann die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens unmittelbare Auswirkungen auf die anderen haben.

Ausgang noch offen

Ob die Insolvenzverfahren eröffnet werden, ist derzeit offen. Bis zur Entscheidung bleiben alle drei Gesellschaften unter gerichtlicher Aufsicht und in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit eingeschränkt.

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