Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schloss Kalkum GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Bonn mit Beschluss vom 24. April 2026 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 99 IN 20/26 geführt. Sitz der Gesellschaft ist das Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn. Eingetragen ist das Unternehmen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9521.
Die Gesellschaft firmierte früher unter dem Namen Rheinische Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG. Gesetzlich vertreten wird sie durch die PVP Verwaltungs GmbH (HRB 10656 NP) mit Sitz in Glienicke, deren Geschäftsführer Dr. Biner Bähr ist.
Die Sicherungsmaßnahmen waren ursprünglich am 27. Januar 2026 angeordnet worden, um das Vermögen der Gesellschaft während des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Mit der aktuellen Entscheidung entfallen diese Einschränkungen.
Die Schloss Kalkum GmbH & Co. KG ist dem Bereich Immobiliengesellschaften zuzuordnen. Derartige Unternehmen sind typischerweise im Erwerb, der Verwaltung und Entwicklung von Grundstücken und Immobilienprojekten tätig.
Welche weiteren Schritte im Verfahren folgen, ergibt sich aus dem Beschluss nicht. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen lässt offen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder eingestellt wird, deutet jedoch auf eine veränderte Bewertung der wirtschaftlichen Situation oder der Verfahrensvoraussetzungen hin.