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Friedrich Holding GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friedrich Holding GmbH hat das Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht am 27. April 2026 entschieden, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 1414/25 geführt. Sitz der Gesellschaft ist die Juttastraße 36, 90480 Nürnberg. Eingetragen ist das Unternehmen beim Amtsgericht Nürnberg unter der Handelsregisternummer HRB 39073. Als Geschäftsführerin ist Ingeborg Friedrich, geborene Spanner, benannt.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Friedrich Holding GmbH war laut Handelsregistereintrag als Holdinggesellschaft tätig. Ihr Geschäftszweck bestand in der Verwaltung eigenen Vermögens sowie in der Beteiligung an anderen Gesellschaften. Solche Unternehmen übernehmen typischerweise strategische und finanzielle Funktionen innerhalb von Unternehmensstrukturen, ohne selbst operativ tätig zu sein.

Mit der gerichtlichen Entscheidung ist das Verfahren faktisch abgeschlossen. Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel, dass Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können.

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