Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Great Vision GmbH hat das Amtsgericht Celle bereits am 31. März 2026 entschieden, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abzuweisen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 34 IN 94/25 geführt. Sitz der Gesellschaft ist die Bahnhofstraße 22A, 29342 Wienhausen. Eingetragen ist das Unternehmen beim Amtsgericht Lüneburg unter der Handelsregisternummer HRB 211444. Geschäftsführer ist Arne Webner.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Infolgedessen wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
Über die konkrete Geschäftstätigkeit der Great Vision GmbH liegen aus dem Beschluss selbst keine näheren Angaben vor. Derartige Gesellschaften sind häufig im Bereich Dienstleistungen, Projektentwicklung oder unternehmerische Beteiligungen tätig, wobei die genaue Ausrichtung je nach Unternehmensgegenstand variieren kann.
Mit der Entscheidung des Gerichts ist das Verfahren faktisch abgeschlossen. Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel, dass Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können. Eine Anfechtung des Beschlusses ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich.