Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA-LI) gibt bekannt, dass die Bewilligung der Valeria Capital AG als Vermögensverwaltungsgesellschaft erloschen ist.
Grund hierfür ist der schriftliche Verzicht des Unternehmens auf die ursprünglich im Jahr 2014 erteilte Zulassung. Auf dieser Basis wurde das Erlöschen der Bewilligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben festgestellt.
Seit dem Wirksamwerden dieser Entscheidung ist die Valeria Capital AG nicht mehr berechtigt, Tätigkeiten im Bereich der Vermögensverwaltung auszuüben oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten bzw. zu vermitteln.
Für Anleger bedeutet dies, dass das Unternehmen nicht länger unter der Aufsicht der FMA steht und keine regulierten Dienstleistungen im Sinne des Vermögensverwaltungsgesetzes mehr erbringen darf.