Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gegenüber der UniCredit S.p.A. angeordnet, bestimmte Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit dem laufenden Übernahmeverfahren der Commerzbank AG zu unterlassen.
Nach Feststellungen der Aufsicht hatte UniCredit im Zuge des Übernahmeangebots Werbeanzeigen in sozialen Medien veröffentlicht, die als reißerisch und unsachlich eingestuft wurden. Diese enthielten unter anderem spekulative Aussagen zur wirtschaftlichen Lage der Commerzbank. Die Inhalte waren EU-weit abrufbar, sind inzwischen jedoch nicht mehr aktiv.
Mit ihrer Anordnung reagiert die BaFin auf mögliche Beeinträchtigungen eines ordnungsgemäßen Übernahmeverfahrens. Ziel ist es, klare Grenzen für zulässige Werbung in solchen Prozessen zu setzen und sicherzustellen, dass Marktteilnehmer nicht durch irreführende oder emotional aufgeladene Inhalte beeinflusst werden.
Rechtsgrundlage für das Einschreiten der Behörde ist das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Dieses verpflichtet die BaFin, Übernahmeangebote zu überwachen und bei Missständen einzugreifen. Dazu zählt insbesondere Werbung, die keine sachliche Information vermittelt oder auf suggestive Wirkung abzielt.
Die Regelung soll gewährleisten, dass alle Marktteilnehmer Zugang zu transparenten und verlässlichen Informationen haben. Verstöße gegen entsprechende Anordnungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Entscheidung der BaFin ist sofort wirksam, jedoch noch nicht endgültig bestandskräftig.