Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA-LI) informiert über das Erlöschen der Registrierung der LGT Bank AG als sogenannter VT-Verwahrer.
Das Institut hat im März 2026 freiwillig auf seine Registrierung nach dem Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG) verzichtet. Infolge dieses Verzichts wurde das Erlöschen der Registrierung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen festgestellt.
Damit ist die LGT Bank AG nicht mehr berechtigt, registrierungspflichtige Dienstleistungen im Bereich der vertrauenswürdigen Technologien (VT-Dienstleistungen) zu erbringen.
Für Marktteilnehmer bedeutet dies, dass entsprechende Leistungen dieses Instituts nicht mehr unter der bisherigen Registrierung nach dem TVTG angeboten werden dürfen.