Im Zusammenhang mit der europäischen Regulierung von Krypto-Dienstleistungen hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde European Securities and Markets Authority (ESMA) ein weiteres Statement zu den Übergangsfristen der MiCAR veröffentlicht. Dieses ergänzt die bereits im Dezember 2025 veröffentlichten Ausführungen.
In der aktuellen Mitteilung präzisiert die ESMA ihre Erwartungen sowohl gegenüber noch nicht nach MiCAR zugelassenen Dienstleistern als auch gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden. Im Fokus steht der Umgang mit dem Auslaufen der Übergangsfristen sowie die Sicherstellung, dass regulatorische Anforderungen künftig vollständig eingehalten werden.
Für betroffene Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich rechtzeitig um eine entsprechende Zulassung bemühen und ihre Geschäftsmodelle an die neuen Vorgaben anpassen müssen. Gleichzeitig werden die nationalen Behörden aufgefordert, die Einhaltung der Regelungen konsequent zu überwachen.
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA-LI) hat angekündigt, aktiv auf die betroffenen Unternehmen zuzugehen und den weiteren Anpassungsprozess im Dialog zu begleiten.