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30 Jahre HÄRTING – und plötzlich wird es für Beobachter erklärungsbedürftig

Maklay62 (CC0), Pixabay

Satirische Glosse / Meinungsbeitrag

Es gibt Momente im Wirtschaftsleben, in denen man kurz innehält, die eingegangene Mitteilung ein zweites Mal liest – und sich fragt, ob man versehentlich in einer Parallelwelt gelandet ist.

Ein solcher Moment trat in unserer Redaktion ein, als sich die Berliner Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte uns gegenüber als Vertreterin der TGI AG zu erkennen gab.

Wohlgemerkt: Wir sprechen hier nicht von irgendeiner Hinterhofadresse mit kryptischem Impressum und einem Logo aus der PowerPoint-Hölle. Sondern von einer seit Jahren bekannten, renommierten und im Markt etablierten Wirtschaftskanzlei, die sich selbstbewusst als Spezialistin an der Schnittstelle von Recht und Digitalisierung präsentiert.

Eine Kanzlei also, bei der man eher an Datenschutz-Folgenabschätzungen, KI-Regulierung und IT-Verträge denkt – und weniger an Mandate, bei denen man als Außenstehender erst einmal genauer hinschaut.

Drei Jahrzehnte digitaler Weitblick

HÄRTING feiert 2026 ihr 30-jähriges Bestehen. Gegründet am 2. Januar 1996 von Prof. Niko Härting in Berlin, hat sich die Kanzlei nach eigener Darstellung früh auf Themen wie Internetrecht, Datenschutz, IT-Recht, Gesellschaftsrecht sowie Kommunikations- und Medienrecht spezialisiert.

Das liest sich beeindruckend – und ist es auch.

Von den frühen Jahren des Dotcom-Booms über die DSGVO bis hin zu rechtlichen Fragen rund um Künstliche Intelligenz: Wer sich über drei Jahrzehnte in diesen Feldern behauptet, hat sich ohne Zweifel einen Namen gemacht. Die Selbstdarstellung der Kanzlei ist professionell, die Historie plausibel, das Profil klar.

Kurz gesagt:
HÄRTING ist keine Kanzlei, bei der man leichtfertig die Seriosität infrage stellt.

Gerade deshalb war die Irritation in unserer Redaktion umso größer.

Natürlich darf jedes Unternehmen anwaltlich vertreten werden

An dieser Stelle muss – der Vollständigkeit und Fairness halber – etwas klargestellt werden, was in einem Rechtsstaat selbstverständlich ist:

Jedes Unternehmen hat das Recht auf anwaltliche Vertretung.

Das gilt unabhängig davon, ob ein Unternehmen öffentlich gelobt, kritisch beobachtet oder kontrovers diskutiert wird. Eine anwaltliche Mandatsübernahme ist für sich genommen kein Beleg für eine inhaltliche Billigung eines Geschäftsmodells oder eines konkreten Verhaltens.

Das ist wichtig. Und das sollte man auch nicht verkürzen.

Ebenso gilt aber:

Es ist legitim, öffentlich zu thematisieren, wenn die Wahl einer anwaltlichen Vertretung überrascht – insbesondere dann, wenn eine etablierte Kanzlei in einem Kontext auftaucht, der bei außenstehenden Beobachtern Fragen aufwirft.

Genau das ist hier der Fall.

Die Augenbraue der Redaktion meldet sich zu Wort

Man könnte sagen:
Als die Mitteilung einging, hat sich in der Redaktion nicht nur eine Augenbraue gehoben.

Nicht, weil wir der Kanzlei ihre Professionalität absprechen würden. Im Gegenteil. Gerade weil uns HÄRTING als honorige und seriöse Kanzlei bekannt ist, entstand Verwunderung.

Denn manchmal gibt es Konstellationen, bei denen man sich – ganz ohne Vorverurteilung – die Frage stellt:

Muss man wirklich jedes Mandat übernehmen, das rechtlich zulässig ist?

Die juristische Antwort darauf lautet vermutlich:
„Das kommt darauf an.“

Die publizistische Antwort lautet:
„Darüber darf man sprechen.“

Und die satirische Antwort lautet:
„Manche Mandate wirken wie ein überraschendes Crossover zwischen Fachanwaltstagung und Goldgräberstimmung.“

„Wir machen mehr!“ – Das glauben wir sofort

Besonders charmant ist in diesem Zusammenhang der öffentlich kommunizierte Kanzlei-Satz:

„Wir machen mehr!“

Ein starkes Motto.
Offen. Dynamisch. Zukunftsgewandt.

Nach dem jüngsten Eindruck könnte man ergänzen:

  • Wir machen mehr als klassische Rechtsberatung.
  • Wir machen mehr als Digitalisierung.
  • Wir sorgen auch außerhalb des Datenschutzrechts für Gesprächsstoff.

Das ist natürlich überspitzt formuliert – Satire darf das.
Aber gerade darin liegt ja die Pointe: Wenn eine Kanzlei mit einem so klaren, hochwertigen Profil in einem für Beobachter ungewöhnlichen Zusammenhang auftaucht, entsteht automatisch öffentliche Aufmerksamkeit.

Nicht, weil etwas Unzulässiges passiert wäre.
Sondern weil es überraschend ist.

Zwischen Reputation und Mandat liegt manchmal ein Spannungsfeld

Für Kanzleien gilt wie für Medien, Unternehmen und Verbände:

Reputation entsteht über Jahre – Irritation manchmal in Minuten.

Das ist kein Vorwurf, sondern eine Binsenweisheit.

Gerade in wirtschaftlich oder öffentlich sensiblen Konstellationen wird daher auch die Frage nach der Außendarstellung relevant. Nicht im rechtlichen Sinn, sondern im kommunikativen. Anders formuliert:

Was juristisch möglich ist, ist nicht automatisch frei von Reputationsrisiken.

Und das gilt für alle Beteiligten.

Wenn eine etablierte Kanzlei in einem Fall auftritt, der in Redaktionen, Anlegerkreisen oder in der Öffentlichkeit bereits kritisch diskutiert wird, dann ist es völlig legitim, dies einzuordnen – sachlich, fair und ohne Unterstellungen.

Fairer Streit? Jederzeit. Aber bitte professionell

Wir sagen es ausdrücklich:

Einer sachlichen und fairen Auseinandersetzung stellen wir uns jederzeit.

Kritik darf rechtlich überprüft werden. Gegendarstellungen, Einordnungen oder anwaltliche Stellungnahmen gehören zu einer funktionierenden Streitkultur dazu. Das ist normal und im Zweifel sogar hilfreich.

Was wir allerdings ebenfalls erwarten dürfen, ist etwas, das in juristischen Auseinandersetzungen selbstverständlich sein sollte:

die Einhaltung anwaltlicher Gepflogenheiten und professioneller Standards.

Wir formulieren das bewusst zurückhaltend, aber klar:
Nach unserer Wahrnehmung gab es in einem konkreten Zusammenhang bereits Anlass, hier genauer hinzusehen.

Das ist kein Tatsachenvorwurf im strafrechtlichen Sinn und keine pauschale Kritik an der Kanzlei insgesamt. Es ist eine redaktionelle Bewertung eines konkreten Umgangs, die wir uns vorbehalten dürfen.

Oder, um es satirisch zu sagen:

Nicht jede anwaltliche Nachricht entfaltet automatisch jene Eleganz, die man mit Berliner Wirtschaftsanwaltschaft verbindet.

Die eigentliche Ironie des Jubiläumsjahres

Vielleicht ist genau das die eigentliche Ironie dieser Geschichte:

Da feiert eine Kanzlei 30 Jahre Expertise in Recht, Digitalisierung und Zukunftsthemen – und sorgt ausgerechnet in diesem Jubiläumsjahr nicht wegen eines bahnbrechenden KI-Gutachtens oder einer datenschutzrechtlichen Grundsatzfrage für Stirnrunzeln, sondern wegen einer Mandatskonstellation, die bei Beobachtern Fragen auslöst.

Das ist nicht verboten.
Das ist nicht automatisch problematisch.
Aber es ist – mindestens – bemerkenswert.

Und bemerkenswerte Dinge darf man benennen.

Fazit

HÄRTING Rechtsanwälte ist und bleibt nach unserer Wahrnehmung eine bekannte, etablierte und seriöse Kanzlei mit einem respektablen Profil im Wirtschafts- und Digitalrecht.

Gerade deshalb war die Offenbarung, als Vertreterin der TGI AG aufzutreten, für unsere Redaktion überraschend.

Mehr behaupten wir nicht.
Weniger aber auch nicht.

Denn in einer freien Öffentlichkeit darf – und muss – man manchmal genau das festhalten:

Nicht jede juristisch zulässige Entscheidung ist frei von öffentlicher Irritation.

Und manchmal ist die größte Pointe nicht der Inhalt eines Mandats,
sondern die Frage, wer es übernimmt.

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