Die zuständigen Behörden warnen vor dem Verzehr des Nahrungsergänzungsmittels Vigor King mit Naturkräutern. Betroffen ist Ware mit dem Herstellungsdatum 15.03.2025, dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.09.2027, der Chargenkennzeichnung PSN 20250315 sowie der EAN 8684659199005. Das Produkt wird in einer 240-Gramm-Verpackung angeboten.
Untersuchungen haben ergeben, dass das Erzeugnis das verschreibungspflichtige Arzneimittel Sildenafil enthält, ohne dass dieser Wirkstoff auf der Verpackung angegeben ist. Sildenafil ist ein Medikament zur Behandlung von Erektionsstörungen und unterliegt in Deutschland und der Europäischen Union der Verschreibungspflicht. Es ist weder zur Herstellung noch zur Verwendung in Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen.
Die Einnahme von Sildenafil ohne ärztliche Kontrolle kann erhebliche gesundheitliche Risiken bergen. Insbesondere bei gleichzeitiger Einnahme anderer Medikamente, etwa zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, können gefährliche Wechselwirkungen auftreten. Zu den möglichen Nebenwirkungen zählen unter anderem Blutdruckabfall, Herzrasen, Angina pectoris, Gesichtsrötung, Kopfschmerzen, Nasenbeschwerden, Magenprobleme sowie Störungen des Sehvermögens. In seltenen Fällen kann es zu schwerwiegenden Komplikationen wie anhaltender schmerzhafter Erektion oder einer Schädigung des Sehnervs kommen.
Als Hersteller ist VigorKing, Atabey Gida Sanayi ve Tic Ltd Sti., mit Sitz in Konya in der Türkei angegeben. Eine verantwortliche Person in der Europäischen Union ist auf dem Produkt nicht benannt. Die Probe wurde über die Online-Plattform Amazon bezogen. Als Versender war laut Etikett AY-TEK LTD., Hanauer Landstraße 13 in 60314 Frankfurt am Main, angegeben. Ermittlungen der zuständigen Behörden ergaben jedoch, dass unter dieser Anschrift kein entsprechender Betrieb existiert. Amazon hat das Produkt bereits aus dem Online-Shop entfernt.
Die Vertriebswege sind nicht abschließend bekannt, es ist jedoch von einem bundesweiten Vertrieb auszugehen. Nach aktuellem Stand sind Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen betroffen.
Verbraucherinnen und Verbraucher werden dringend aufgefordert, das Produkt nicht einzunehmen. Die Information der Öffentlichkeit erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, da weder gesicherte Vertriebswege noch weitere Inverkehrbringer im Bundesgebiet bekannt sind.
Die Meldung wurde am 17.04.2026 veröffentlicht und zuletzt am selben Tag aktualisiert.