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Dringende Warnung vor dem Nahrungsergänzungsmittel Night Longer wegen nicht deklariertem Arzneistoff

Die zuständigen Behörden warnen eindringlich vor dem Verzehr des Nahrungsergänzungsmittels Night Longer. Betroffen ist Ware mit dem Herstellungsdatum 17.10.2025, dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.10.2028, der Chargenkennzeichnung PSN 11152025 sowie der EAN 8658257816828. Das Produkt wird in einer 144-Gramm-Packung angeboten.

Im Rahmen amtlicher Untersuchungen wurde festgestellt, dass das Erzeugnis das verschreibungspflichtige Arzneimittel Sildenafil enthält, ohne dass dieser Wirkstoff auf der Verpackung angegeben ist. Sildenafil ist ein Medikament zur Behandlung von Erektionsstörungen und darf ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden. Es ist weder zur Herstellung noch zur Verwendung in Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen.

Die unkontrollierte Aufnahme dieses Wirkstoffs kann erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Insbesondere bei gleichzeitiger Einnahme bestimmter Herz-Kreislauf-Medikamente oder bei bestehenden Vorerkrankungen kann es zu gefährlichen Wechselwirkungen kommen. Zu den möglichen Nebenwirkungen zählen unter anderem Blutdruckabfall, Herzrasen, Angina pectoris, Gesichtsrötung, Kopfschmerzen, Nasenbeschwerden, Magenprobleme sowie Beeinträchtigungen des Sehvermögens. In seltenen Fällen können schwerwiegende Komplikationen wie eine anhaltende schmerzhafte Erektion oder eine Schädigung des Sehnervs auftreten.

Als Hersteller ist Night Longer, Atabey Gida Sanayi ve Tic Ltd Sti. mit Sitz in Meram, Konya in der Türkei angegeben. Eine verantwortliche Person innerhalb der Europäischen Union ist auf dem Produkt nicht benannt. Die untersuchte Probe wurde über die Online-Plattform Amazon bezogen. Laut Etikett war als Versender ENS, Hanauer Landstraße 150 in 60314 Frankfurt am Main angegeben. Ermittlungen der zuständigen Behörden ergaben jedoch, dass unter dieser Anschrift kein entsprechender Betrieb existiert. Amazon hat das Produkt bereits aus dem Online-Shop entfernt.

Die Vertriebswege sind nicht abschließend bekannt, es ist jedoch von einem bundesweiten Vertrieb auszugehen. Nach aktuellem Stand sind Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen betroffen.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden dringend aufgefordert, das Produkt nicht einzunehmen. Die Information der Öffentlichkeit erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, da weder gesicherte Vertriebswege noch weitere Inverkehrbringer im Bundesgebiet bekannt sind.

Die Meldung wurde am 17.04.2026 veröffentlicht und zuletzt am selben Tag aktualisiert.

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