Das Amtsgericht Stuttgart hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WI Objektgesellschaft 82 GmbH & Co. KG eine abschließende Entscheidung getroffen: Mit Beschluss vom 15. April 2026 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 9 IN 899/25 geführt.
Gesellschaftsstruktur und Vertretung
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach.
Als Kommanditgesellschaft wurde sie durch die persönlich haftende Gesellschafterin WI Verwaltungs 82 GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Dominik Sikler ist.
Keine Verfahrenseröffnung mangels Masse
Die Abweisung nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung bedeutet, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein Insolvenzverfahren wird daher nicht eröffnet.
Für Gläubiger hat dies gravierende Konsequenzen:
- Es erfolgt keine geordnete Verwertung der Vermögenswerte
- Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt
- Offene Forderungen sind häufig nicht mehr realisierbar
Geschäftstätigkeit
Bei der WI Objektgesellschaft 82 GmbH & Co. KG handelt es sich typischerweise um eine Immobilien-Projektgesellschaft. Solche Gesellschaften werden häufig für einzelne Investitionsvorhaben gegründet und übernehmen Aufgaben wie:
- Erwerb und Entwicklung von Immobilienprojekten
- Halten und Verwalten von Objekten
- Strukturierung von Investitionen innerhalb von Projektgesellschaften
Rechtliche Folgen
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden.
In der Praxis folgen häufig:
- mögliche Löschung der Gesellschaft im Handelsregister
- individuelle Geltendmachung von Forderungen durch Gläubiger
- Prüfung möglicher Haftungsansprüche
Einordnung
Die Abweisung mangels Masse ist ein deutliches Zeichen dafür, dass keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind. Gerade bei projektbezogenen Immobiliengesellschaften kann dies darauf hindeuten, dass ein konkretes Vorhaben wirtschaftlich gescheitert ist.
Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig erhebliche Forderungsausfälle und markiert faktisch das wirtschaftliche Ende der Gesellschaft.