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CON-TRA IMMO GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CON-TRA IMMO GmbH hat das Amtsgericht Mainz am 16. April 2026 um 08:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 280 IN 253/25 geführt.

Sitz und Geschäftsführung

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Kleine Windmühlenstraße 3, 55131 Mainz.
Als Geschäftsführer ist Torsten Kuschmierz bestellt.

Vorläufiger Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Mainzer Rechtsanwalt Johannes Hancke bestellt.

Die Verfügungsmöglichkeiten der Gesellschaft sind damit eingeschränkt: Entscheidungen über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.

Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner

Das Gericht hat angeordnet:

  • Zahlungen dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter erfolgen
  • Schuldner der Gesellschaft müssen ihre Leistungen entsprechend anpassen

Diese Maßnahmen dienen dazu, die Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.

Geschäftstätigkeit

Die CON-TRA IMMO GmbH war im Bereich Immobiliengeschäfte tätig. Typische Tätigkeitsfelder umfassen:

  • An- und Verkauf von Immobilien
  • Projektentwicklung
  • Verwaltung und Vermietung von Objekten
  • Beteiligungen an Immobilienprojekten

Verfahrensstand

Das Insolvenzverfahren ist derzeit noch nicht eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt eine Sicherungsphase dar, in der geprüft wird:

  • ob ausreichend Vermögen vorhanden ist
  • ob eine Fortführung möglich ist
  • ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird

Einordnung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zeigt wirtschaftliche Schwierigkeiten, lässt aber weiterhin Spielraum für eine mögliche Sanierung oder Fortführung.

Für Geschäftspartner bedeutet dies insbesondere, dass Zahlungswege angepasst werden müssen und die weitere Entwicklung des Verfahrens genau beobachtet werden sollte.

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