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Bekanntmachung: Erlöschen einer Zulassung

PIRO4D (CC0), Pixabay
Nach schriftlichem Verzicht der Prime Fund Solutions AG, Landstrasse 11, 9495 Triesen, auf die am 10. März 2016 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Zulassung als Verwaltungsgesellschaft u.a. nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) wurde das Erlöschen der Zulassung nach Art. 27 Abs. 1 Bst. a UCITSG per 31. Dezember 2025 festgestellt. Die Prime Fund Solutions AG, Triesen, ist damit nicht mehr berechtigt, Tätigkeiten nach Art. 14 UCITSG auszuüben.
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