Das Amtsgericht Potsdam hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der adiuvare Grundbesitzbetreuung GmbH am 15. April 2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 670 IN 52/26 geführt.
Sitz und Geschäftsführung
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lehmannstraße 27 A, 15806 Zossen (Brandenburg).
Als geschäftsführender Gesellschafter fungiert Klaus-Henry Gerd Koch.
Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Potsdamer Rechtsanwalt Justus Schneidewind bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu überwachen und das Vermögen zu sichern.
Die Geschäftsführung bleibt formal im Amt, ist jedoch erheblich eingeschränkt: Verfügungen über das Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Strenge Sicherungsmaßnahmen
Das Gericht hat eine Reihe typischer Sicherungsmaßnahmen angeordnet:
- Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter: Drittschuldner dürfen ausschließlich an ihn leisten
- Zwangsvollstreckungen gestoppt: Laufende Maßnahmen werden eingestellt, neue untersagt
- Verwertungsverbote für Gläubiger: Sicherungsrechte dürfen nicht eigenständig durchgesetzt werden
- Kontrolle über Vermögenswerte: Der Verwalter darf Forderungen einziehen und ein Sonderkonto führen
Zudem ist der Insolvenzverwalter berechtigt, Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in sämtliche Unterlagen zu nehmen.
Geschäftstätigkeit im Immobilienbereich
Die adiuvare Grundbesitzbetreuung GmbH war im Bereich Immobilienverwaltung und -betreuung tätig. Typische Leistungen solcher Unternehmen umfassen:
- Verwaltung von Immobilienbeständen
- Betreuung von Mietobjekten
- kaufmännische und technische Objektverwaltung
- ggf. Vermittlung und Organisation von Immobiliengeschäften
Verfahrensstand
Das Insolvenzverfahren ist bislang noch nicht eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenslage zu sichern und zu prüfen, ob ausreichend Masse für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorhanden ist.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Potsdam eingelegt werden.
Einordnung
Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung zeigt, dass das Gericht eine Gefährdung der Vermögenswerte sieht, jedoch noch Chancen auf eine geordnete Fortführung oder Sanierung bestehen könnten.
Im Gegensatz zur Abweisung mangels Masse bleibt hier zumindest die Möglichkeit offen, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet und gegebenenfalls eine Restrukturierung eingeleitet wird.