Das Amtsgericht Münster hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hansa Luftbild AG am 15. April 2026 um 14:10 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70 IN 18/26 geführt.
Sitz und Vertretung
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Airportallee 1, 48268 Greven.
Vertreten wird sie durch den Gesellschafter Jörg Haupt.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Münsteraner Rechtsanwalt Mike Westkamp bestellt.
Die Verfügungsmacht der Gesellschaft ist damit deutlich eingeschränkt: Vermögensverfügungen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
Umfassende Sicherungsmaßnahmen
Das Gericht hat mehrere Maßnahmen zur Sicherung der Vermögensmasse angeordnet:
- Zahlungsverbot an die Gesellschaft: Drittschuldner dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten
- Einzug von Forderungen: Der Verwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen
- Vollstreckungsschutz: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig gestoppt
Diese Schritte dienen dazu, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.
Geschäftstätigkeit
Die Hansa Luftbild AG ist traditionell im Bereich der Luftbildfotografie und Geodatenverarbeitung tätig. Typische Leistungen solcher Unternehmen umfassen:
- Erstellung von Luftaufnahmen und Orthofotos
- Vermessungs- und Kartierungsdienstleistungen
- Geodatenanalyse und digitale Modellierung
- Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber, Bauwirtschaft und Planung
Verfahrensstand
Ein Insolvenzverfahren ist bislang noch nicht eröffnet. Die aktuellen Maßnahmen stellen eine vorläufige Sicherungsphase dar.
In dieser Phase wird geprüft:
- ob ausreichend Vermögen vorhanden ist
- ob eine Fortführung oder Sanierung möglich ist
- ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird
Einordnung
Die Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ist ein deutliches Signal für wirtschaftliche Schwierigkeiten, lässt aber noch Spielraum für eine mögliche Stabilisierung.
Für Auftraggeber und Geschäftspartner bedeutet dies vor allem, dass Zahlungsströme angepasst werden müssen und laufende Geschäftsbeziehungen unter Beobachtung stehen.