Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PV Select GmbH eine abschließende Entscheidung getroffen: Mit Beschluss vom 13. April 2026 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 405 IN 22/26 geführt.
Sitz und Geschäftsführung
Die Gesellschaft hatte ihren Sitz in Kanalstraße 43, 04600 Altenburg (Thüringen).
Als Geschäftsführer fungierte Jürgen Siegfried Westphal.
Keine Verfahrenseröffnung – wirtschaftliche Substanz fehlt
Die Abweisung nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird daher nicht eröffnet.
Für Gläubiger ergeben sich daraus erhebliche Einschränkungen:
- Es erfolgt keine strukturierte Abwicklung der Forderungen
- Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt
- Offene Forderungen sind meist nur schwer oder gar nicht realisierbar
Geschäftstätigkeit im Photovoltaik-Umfeld
Die PV Select GmbH war im Bereich Photovoltaik und erneuerbare Energien tätig. Typische Leistungen solcher Unternehmen umfassen:
- Planung und Vermittlung von Photovoltaikanlagen
- Vertrieb von Solartechnik
- Projektentwicklung im Bereich Solarenergie
- Beratung zu nachhaltiger Energieversorgung
Einordnung
Die Abweisung mangels Masse stellt die letzte Stufe eines gescheiterten Insolvenzverfahrens dar. Sie zeigt, dass keinerlei ausreichende Vermögenswerte mehr vorhanden sind.
Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig einen weitgehenden Forderungsausfall. Für die Gesellschaft markiert die Entscheidung faktisch das wirtschaftliche Ende.