Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anhaltspunkte dafür festgestellt, dass die FIM EinzelhandelsInvest 1 GmbH mit Sitz in Bamberg zwei Vermögensanlagen öffentlich anbietet, ohne den gesetzlich erforderlichen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen.
Konkret handelt es sich um zwei Nachrangdarlehen mit den Emissionsbezeichnungen „FEHI1/5J1M/PP20/DI“ mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Monat sowie einem Zinssatz von 7,5 Prozent und „FEHI1/3J/PP20/DI“ mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem Zinssatz von 5,75 Prozent.
Nach den Vorgaben des § 6 Vermögensanlagengesetz ist bei einem öffentlichen Angebot von Vermögensanlagen grundsätzlich ein Verkaufsprospekt zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieser muss von der BaFin gebilligt werden und dient dazu, Anleger umfassend über Chancen, Risiken und Rahmenbedingungen der Investition zu informieren.
Liegt kein entsprechender Prospekt vor, fehlt eine wesentliche Informationsgrundlage für Investoren. Dies erschwert eine fundierte Anlageentscheidung erheblich und erhöht das Risiko, dass Anleger die tatsächlichen Risiken der Beteiligung nicht vollständig einschätzen können.
Die Hinweise der BaFin sind daher als ernstzunehmendes Signal zu werten. Anleger sollten bei Angeboten ohne veröffentlichten Verkaufsprospekt besondere Vorsicht walten lassen und entsprechende Investitionen sorgfältig prüfen.