Im Insolvenzverfahren der BASA GmbH Bausanierungen hat das Amtsgericht Leipzig mit Beschluss vom 31. März 2026 eine weitere verfahrensrechtliche Entscheidung getroffen. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 405 IN 1876/12 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters im Rahmen der Nachtragsverteilung festgesetzt.
Hintergrund: Bereits abgeschlossenes Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BASA GmbH Bausanierungen mit Sitz in Bad Lausick (Waldstraße 6 A) ist bereits eingestellt. Die aktuelle Entscheidung betrifft daher nicht die eigentliche Insolvenzabwicklung, sondern eine nachgelagerte Phase.
Bei einer sogenannten Nachtragsverteilung werden Vermögenswerte verteilt, die erst nach Abschluss des ursprünglichen Insolvenzverfahrens festgestellt oder realisiert wurden.
Festsetzung der Verwaltervergütung
Das Gericht hat im Zuge dieser Nachtragsverteilung:
- die Vergütung des Insolvenzverwalters
- sowie Auslagen und Umsatzsteuer
festgesetzt. Konkrete Beträge wurden im veröffentlichten Beschluss nicht genannt.
Die Vergütung spiegelt die Tätigkeit des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit der nachträglichen Verwertung und Verteilung zusätzlicher Vermögenswerte wider.
Geschäftstätigkeit des Unternehmens
Die BASA GmbH Bausanierungen war – wie der Name nahelegt – im Bereich:
- Bausanierung und Modernisierung
- Renovierung und Instandsetzung von Gebäuden
- möglicherweise auch Schadstoffsanierung oder Altbausanierung
tätig. Unternehmen dieser Branche sind häufig projektabhängig und unterliegen starken Schwankungen bei Auftragslage und Kostenentwicklung.
Einordnung der Entscheidung
Die aktuelle Festsetzung zeigt:
- Das Verfahren ist zwar beendet, aber noch nicht vollständig abgewickelt
- Es wurden nachträglich weitere Vermögenswerte realisiert
- Die Insolvenzabwicklung zieht sich teilweise über viele Jahre hinweg
Gerade bei Bauunternehmen können noch lange nach Verfahrensabschluss Forderungen, Gewährleistungsansprüche oder Restwerte auftauchen.
Fazit
Mit dem Beschluss im Verfahren 405 IN 1876/12 erreicht die Insolvenz der BASA GmbH Bausanierungen eine weitere abschließende Etappe. Die Festsetzung der Verwaltervergütung im Rahmen der Nachtragsverteilung zeigt, dass selbst lange nach Verfahrensende noch wirtschaftliche Restabwicklungen erfolgen können.