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BASA GmbH Bausanierungen: Vergütung im Rahmen der Nachtragsverteilung festgesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren der BASA GmbH Bausanierungen hat das Amtsgericht Leipzig mit Beschluss vom 31. März 2026 eine weitere verfahrensrechtliche Entscheidung getroffen. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 405 IN 1876/12 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters im Rahmen der Nachtragsverteilung festgesetzt.

Hintergrund: Bereits abgeschlossenes Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BASA GmbH Bausanierungen mit Sitz in Bad Lausick (Waldstraße 6 A) ist bereits eingestellt. Die aktuelle Entscheidung betrifft daher nicht die eigentliche Insolvenzabwicklung, sondern eine nachgelagerte Phase.

Bei einer sogenannten Nachtragsverteilung werden Vermögenswerte verteilt, die erst nach Abschluss des ursprünglichen Insolvenzverfahrens festgestellt oder realisiert wurden.

Festsetzung der Verwaltervergütung

Das Gericht hat im Zuge dieser Nachtragsverteilung:

  • die Vergütung des Insolvenzverwalters
  • sowie Auslagen und Umsatzsteuer

festgesetzt. Konkrete Beträge wurden im veröffentlichten Beschluss nicht genannt.

Die Vergütung spiegelt die Tätigkeit des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit der nachträglichen Verwertung und Verteilung zusätzlicher Vermögenswerte wider.

Geschäftstätigkeit des Unternehmens

Die BASA GmbH Bausanierungen war – wie der Name nahelegt – im Bereich:

  • Bausanierung und Modernisierung
  • Renovierung und Instandsetzung von Gebäuden
  • möglicherweise auch Schadstoffsanierung oder Altbausanierung

tätig. Unternehmen dieser Branche sind häufig projektabhängig und unterliegen starken Schwankungen bei Auftragslage und Kostenentwicklung.

Einordnung der Entscheidung

Die aktuelle Festsetzung zeigt:

  • Das Verfahren ist zwar beendet, aber noch nicht vollständig abgewickelt
  • Es wurden nachträglich weitere Vermögenswerte realisiert
  • Die Insolvenzabwicklung zieht sich teilweise über viele Jahre hinweg

Gerade bei Bauunternehmen können noch lange nach Verfahrensabschluss Forderungen, Gewährleistungsansprüche oder Restwerte auftauchen.

Fazit

Mit dem Beschluss im Verfahren 405 IN 1876/12 erreicht die Insolvenz der BASA GmbH Bausanierungen eine weitere abschließende Etappe. Die Festsetzung der Verwaltervergütung im Rahmen der Nachtragsverteilung zeigt, dass selbst lange nach Verfahrensende noch wirtschaftliche Restabwicklungen erfolgen können.

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