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SOFTIGER.DE UG: Gläubigerantrag auf Insolvenz mangels Masse zurückgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren 3606 IN 6108/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg den Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SOFTIGER.DE UG (haftungsbeschränkt) mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse zurückgewiesen. Die Gesellschaft sitzt in der Rahel-Hirsch-Straße 10 in Berlin, ist unter HRB 210906 eingetragen und wird von Geschäftsführer Dariusz Skiba vertreten.

Nach den Handelsregister- und Unternehmensdaten war die SOFTIGER.DE UG bis zuletzt im IT-Bereich tätig. Der eingetragene Unternehmensgegenstand umfasst den Verkauf von Soft- und Hardware sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere technische Beratung, Schulungen und Softwarekonfigurationen. Andere Unternehmensverzeichnisse fassen die Tätigkeit allgemeiner als Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie zusammen.

Damit war das Unternehmen keine klassische Softwarefirma mit einem klar abgegrenzten Produkt, sondern eher ein kleiner IT-Dienstleister mit Handels- und Beratungsanteil. Das Geschäftsmodell kombinierte nach außen hin offenbar IT-Consulting, Konfigurations- und Schulungsleistungen sowie den Vertrieb technischer Produkte. Gerade solche kleinteiligen IT-Geschäftsmodelle sind stark von laufenden Aufträgen, stabilen Kundenbeziehungen und ausreichender Liquidität abhängig.

Die Abweisung im Verfahren 3606 IN 6108/25 bedeutet, dass nach Auffassung des Gerichts nicht genügend Vermögen vorhanden war, um überhaupt die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Für Gläubiger ist das regelmäßig die ungünstigste Variante, weil es kein eröffnetes Verfahren, keinen Insolvenzverwalter und damit auch keine geordnete Verteilung einer Masse gibt. Faktisch deutet der Beschluss auf eine weitgehend ausgehöhlte wirtschaftliche Substanz des Unternehmens hin.

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