Im Insolvenzverfahren der BLUM & BÖHM Hausbau GmbH hat das Amtsgericht Norderstedt mit Beschluss vom 26. März 2026 eine weitere verfahrensrechtliche Entscheidung getroffen. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 66 IN 128/11 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters im Zuge der Nachtragsverteilung festgesetzt.
Verfahren bereits seit Jahren abgeschlossen
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BLUM & BÖHM Hausbau GmbH – eingetragen beim Amtsgericht Kiel – liegt bereits viele Jahre zurück. Die aktuelle Entscheidung betrifft daher nicht das eigentliche Insolvenzverfahren, sondern eine nachträgliche Verteilung von Vermögenswerten.
Solche sogenannten Nachtragsverteilungen erfolgen, wenn nach Abschluss des Verfahrens noch Vermögenswerte entdeckt oder realisiert werden.
Vergütung des Insolvenzverwalters
Für die Durchführung dieser Nachtragsverteilung wurde die Vergütung von Rechtsanwalt Dr. Carsten Krage (Kiel) festgesetzt. Die konkreten Beträge wurden gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht.
Die Festsetzung basiert auf:
- einem Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.02.2026
- einer nachträglich zu verteilenden Insolvenzmasse von 1.427,53 Euro
- zusätzlichen Faktoren wie der vergleichsweise hohen Anzahl von 110 Gläubigern
Der damit verbundene Verwaltungs- und Ermittlungsaufwand – insbesondere zur Aktualisierung von Kontodaten – wurde bei der Vergütung berücksichtigt.
Geschäftstätigkeit des Unternehmens
Die BLUM & BÖHM Hausbau GmbH war im Bereich:
- Hausbau und Bauprojektentwicklung
- Errichtung von Wohnimmobilien
- möglicherweise Bauträgertätigkeit und schlüsselfertiges Bauen
tätig. Unternehmen dieser Branche sind typischerweise stark abhängig von:
- Baukosten und Finanzierung
- Nachfrage nach Wohnimmobilien
- Projektverläufen und Liquiditätsplanung
Einordnung
Die aktuelle Entscheidung zeigt:
- Insolvenzverfahren können sich über viele Jahre erstrecken
- selbst lange nach Abschluss können noch Restwerte verteilt werden
- der administrative Aufwand bleibt – insbesondere bei vielen Gläubigern – erheblich
Gerade bei Bauunternehmen entstehen häufig noch Jahre später Forderungen, Rückflüsse oder Abrechnungen aus abgeschlossenen Projekten.
Fazit
Mit dem Beschluss im Verfahren 66 IN 128/11 wird ein weiterer Schritt in der endgültigen Abwicklung der BLUM & BÖHM Hausbau GmbH vollzogen. Die Nachtragsverteilung und die damit verbundene Vergütungsfestsetzung verdeutlichen, wie langwierig Insolvenzverfahren – insbesondere im Bau- und Immobiliensektor – sein können.