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Berliner Vermögensverwaltungsgesellschaft unter vorläufiger Insolvenzaufsicht

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3611 IN 1678/26

Für die RDBL I GmbH und Co. KG mit Sitz in Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg einschneidende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Mit Beschluss vom 17. März 2026 um 13:00 Uhr wurde im Zuge eines Insolvenzantrags die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft eingerichtet.

Das Unternehmen mit Geschäftsadresse in der Zimmerstraße 16 in 10969 Berlin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRA 7246 P eingetragen. Als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert die RDBL Verwaltungs GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Andrew Wallis. Der Geschäftszweck der Gesellschaft liegt in der Verwaltung eigenen Vermögens.

Zur Sicherung der wirtschaftlichen Substanz des Unternehmens untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Bereits laufende Vollstreckungen wurden vorläufig gestoppt. Gleichzeitig wurde Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade aus Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Mit seiner Bestellung gehen deutliche Einschränkungen für die Geschäftsführung einher. Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser ist jedoch nicht als operativer Vertreter eingesetzt, sondern überwacht die Tätigkeit der Schuldnerin mit dem Ziel, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern.

Darüber hinaus wurde der Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten. Kreditinstitute sind verpflichtet, ihm umfassend Auskunft über bestehende Konten zu erteilen. Auch Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Im Rahmen seiner Tätigkeit wird der vorläufige Insolvenzverwalter nun prüfen, ob die finanziellen Mittel der Gesellschaft ausreichen, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, und ob Perspektiven für eine Fortführung bestehen. Gleichzeitig ist er befugt, die Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in sämtliche Unterlagen zu nehmen, um sich ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Lage zu verschaffen.

Mit der Anordnung dieser Maßnahmen beginnt eine entscheidende Phase für die Gesellschaft, in der sich klären wird, ob eine Stabilisierung möglich ist oder ob das Verfahren in eine formelle Insolvenz mündet.

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