Das Amtsgericht Charlottenburg hat mehrere Insolvenzanträge gegen die Nauen II Immobilien Projektentwicklungs GmbH, Berlin, mit Beschlüssen vom 5. Februar 2026 abgewiesen. Betroffen sind die Verfahren mit den Aktenzeichen 3606 IN 1989/25 sowie 36n IN 7682/24.
Gläubigeranträge ohne Erfolg
In allen Verfahren hatten Gläubiger die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Gericht stellte jedoch übereinstimmend fest, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Die Anträge wurden daher jeweils mangels Masse zurückgewiesen.
Aufhebung zuvor angeordneter Sicherungsmaßnahmen
Im Verfahren 36n IN 7682/24 wurden zusätzlich die bereits im April 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben. Damit enden auch die zwischenzeitlichen Eingriffe zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft.
Unternehmenshintergrund
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 239803 eingetragen und war im Bereich der Immobilienprojektentwicklung tätig. Als Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin wurden im Laufe der Verfahren unterschiedliche Personen genannt, was auf Veränderungen in der Unternehmensführung hindeutet.
Konsequenzen für Gläubiger
Die wiederholte Abweisung hat klare rechtliche Folgen:
- Kein Insolvenzverfahren wird eröffnet
- Keine geordnete Gläubigerbefriedigung im Verfahren
- Keine Bestellung eines Insolvenzverwalters
Die mehrfachen erfolglosen Anträge deuten darauf hin, dass keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind.
Rechtsmittel
Gegen die Beschlüsse kann jeweils binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.
Der Fall zeigt deutlich, wie angespannt die Lage in Teilen der Immobilienprojektentwicklung ist: Selbst bei mehreren Anläufen reicht die vorhandene Substanz nicht aus, um ein Insolvenzverfahren überhaupt durchzuführen.