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VR Bank Dreieich-Offenbach eG: BaFin verhängt Bußgeld wegen fehlerhafter Kontenmeldungen

Elionas (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die VR Bank Dreieich-Offenbach eG ein Bußgeld in Höhe von 18.000 Euro verhängt. Anlass waren fehlerhafte sowie unterlassene Meldungen an den sogenannten BaFin-Kontenvergleich.

Nach Angaben der Aufsicht hatte das Kreditinstitut seine Aufsichtspflichten bei den internen Meldeprozessen nicht ausreichend erfüllt. Dadurch kam es im Jahr 2025 zu mehreren unzutreffenden Angaben zu Kontenmodellen der Bank auf der Vergleichswebsite der BaFin. Diese fehlerhaften Informationen blieben zudem über einen längeren Zeitraum unberichtigt.

Der Bußgeldbescheid ist seit dem 12. Februar 2026 rechtskräftig.

Hintergrund zum BaFin-Kontenvergleich

Der BaFin-Kontenvergleich soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine erste Orientierung bei der Auswahl eines Girokontos ermöglichen. In der Datenbank werden Kontomodelle von rund 1.100 Zahlungsdienstleistern mit etwa 6.600 Zahlungskontentarifen erfasst. Die Darstellung erfolgt anhand standardisierter Kriterien wie etwa monatliche Kontoführungsgebühren oder Höhe des Überziehungszinssatzes.

Nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) sind Anbieter von Zahlungskonten – etwa Girokonten oder Basiskonten – verpflichtet, der BaFin die notwendigen Informationen für den Kontenvergleich zu melden. Änderungen an bestehenden Angeboten oder neue Kontomodelle müssen innerhalb von drei Geschäftstagen übermittelt werden.

Die Meldungen erfolgen über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin. Grundlage dafür ist die Vergleichswebsitemeldeverordnung (VglWebMV). Die Daten werden nach der Übermittlung automatisiert in den Kontenvergleich übernommen, ohne dass die BaFin sie vorab inhaltlich prüft. Allerdings führt die Aufsicht stichprobenartige Qualitätskontrollen durch.

Zahlungsdienstleister sind zudem verpflichtet, die von der BaFin veröffentlichten technischen Hinweise und Dokumentationen zur Datenübermittlung zu beachten. Werden Meldepflichten nicht, nicht korrekt, unvollständig oder verspätet erfüllt, kann die BaFin entsprechende Verstöße mit einer Geldbuße sanktionieren.

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