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Raiffeisenbank-Volksbank Fresena eG: BaFin verhängt Bußgeld wegen fehlerhafter Kontenmeldungen

WikimediaImages (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Raiffeisenbank-Volksbank Fresena eG ein Bußgeld in Höhe von 22.500 Euro festgesetzt. Anlass waren fehlerhafte sowie unterlassene Meldungen an den BaFin-Kontenvergleich.

Nach Angaben der Aufsichtsbehörde hatte das Kreditinstitut seine internen Kontroll- und Überwachungsprozesse im Zusammenhang mit den Meldepflichten nicht ausreichend sichergestellt. Infolge dieser Prozessmängel wurden im Laufe des Jahres 2025 mehrere unzutreffende Informationen zu Kontenmodellen der Bank auf der Vergleichswebsite der BaFin veröffentlicht. Die fehlerhaften Angaben blieben zudem über einen längeren Zeitraum unberichtigt.

Der Bußgeldbescheid ist seit dem 28. Februar 2026 rechtskräftig.

Hintergrund zum BaFin-Kontenvergleich

Der BaFin-Kontenvergleich soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bessere Orientierung bei der Auswahl eines Girokontos ermöglichen. Die Plattform enthält Informationen zu Kontenmodellen von rund 1.100 Zahlungsdienstleistern mit etwa 6.600 Zahlungskontotarifen. Die Angebote werden anhand einheitlicher Kriterien – etwa monatliche Kontoführungsgebühren oder Höhe des Überziehungszinssatzes – dargestellt.

Nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) sind Anbieter von Zahlungskonten – etwa Girokonten oder Basiskonten – verpflichtet, der BaFin die für den Kontenvergleich erforderlichen Informationen zu übermitteln. Neue Kontomodelle oder Änderungen bestehender Angebote müssen innerhalb von drei Geschäftstagen gemeldet werden.

Die Übermittlung erfolgt über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin. Rechtsgrundlage ist die Vergleichswebsitemeldeverordnung (VglWebMV). Die Daten werden nach der Meldung automatisiert in den Kontenvergleich übertragen, ohne dass zuvor eine inhaltliche Prüfung durch die BaFin erfolgt. Die Aufsicht führt jedoch stichprobenartige Qualitätskontrollen durch.

Zahlungsdienstleister sind außerdem verpflichtet, die von der BaFin bereitgestellten technischen Hinweise und Dokumentationen zur Datenübermittlung zu beachten. Werden die Meldepflichten nicht, unvollständig, fehlerhaft oder verspätet erfüllt, kann die BaFin entsprechende Verstöße mit einer Geldbuße sanktionieren.

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