Der aktuelle Streik im öffentlichen Nahverkehr in Thüringen sorgt für Diskussionen: Darf ein Warnstreik tatsächlich drei Tage dauern – oder überschreitet das bereits die Grenze zur Unverhältnismäßigkeit? Nach Einschätzung des Arbeitsrechtlers Carl-Heinz Witt könnte der Arbeitskampf rechtlich zulässig sein. Absolute Klarheit gäbe es jedoch erst durch eine gerichtliche Entscheidung.
Jurist sieht gute Chancen für Rechtmäßigkeit
Der Juraprofessor von der Universität Erfurt geht davon aus, dass Gerichte den aktuellen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di voraussichtlich nicht beanstanden würden. Dennoch sei die rechtliche Bewertung keineswegs endgültig geklärt.
Um die Frage verbindlich zu klären, müsste zunächst eine Klage gegen den Streik eingereicht werden. Dazu wäre etwa der Kommunale Arbeitgeberverband Thüringen als Verhandlungspartner der Gewerkschaften berechtigt. Bislang ist ein solcher Schritt jedoch nicht erfolgt.
Mehrere Gerichtsinstanzen möglich
Sollte ein Verfahren angestrengt werden, würde zunächst das zuständige Arbeitsgericht über die Rechtmäßigkeit des Streiks entscheiden. Danach könnte der Fall vor das Landesarbeitsgericht gehen.
Erst wenn beide Instanzen durchlaufen sind, wäre eine Entscheidung durch das höchste deutsche Arbeitsgericht möglich – das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Dort könnte letztlich geklärt werden, ob ein mehrtägiger Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr rechtlich zulässig ist.
Streikrecht stark durch Rechtsprechung geprägt
Ein Grund für die aktuelle Debatte liegt darin, dass das deutsche Streikrecht nur in wenigen Punkten ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Viele Details – etwa zur Dauer oder Intensität von Warnstreiks – ergeben sich vor allem aus der Rechtsprechung der Gerichte.
In den vergangenen Jahren zeigt sich dabei eine Tendenz: Die höchstrichterliche Rechtsprechung interpretiert Arbeitskampfmaßnahmen von Gewerkschaften zunehmend großzügig. Das bedeutet, dass Gerichte Streiks grundsätzlich als legitimes Mittel im Tarifkonflikt ansehen.
Belastung für Fahrgäste bleibt hoch
Für Pendlerinnen und Pendler bedeutet der Streik jedoch massive Einschränkungen. Busse und Straßenbahnen bleiben vielerorts im Depot, zahlreiche Verbindungen fallen aus. Besonders im regionalen Verkehr sind viele Menschen gezwungen, auf alternative Verkehrsmittel umzusteigen.
Solange keine gerichtliche Klärung erfolgt, bleibt die juristische Bewertung eines dreitägigen Warnstreiks umstritten. Klar ist jedoch: Arbeitskämpfe werden auch künftig ein zentraler Bestandteil von Tarifverhandlungen bleiben – und damit immer wieder rechtliche Diskussionen auslösen.