Aktenzeichen 810 IN 1319/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MaKant Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in der Schlitzer Straße 8 in 60386 Frankfurt am Main hat das Amtsgericht Frankfurt am Main eine Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens getroffen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 78942 eingetragen. Vertreten wird sie durch die Geschäftsführer Gregor Kantoch und Martin Makolski.
Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 16.02.2026 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Grundlage dieser Entscheidung ist § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung. Danach ist ein Insolvenzantrag zurückzuweisen, wenn zwar ein Insolvenzgrund vorliegt, jedoch keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Den Ermittlungen des Gerichts zufolge ergab sich aus dem Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Markus Walter vom 22.01.2026, dass zwar ein Insolvenzgrund gegeben ist, jedoch keine Vermögenswerte vorhanden sind, mit denen die Kosten eines Insolvenzverfahrens getragen werden könnten.
Neben der Abweisung des Insolvenzantrags ordnete das Gericht auch die Eintragung der Gesellschaft in das Schuldnerverzeichnis an. Diese Maßnahme erfolgt auf Grundlage von § 26 Absatz 2 der Insolvenzordnung in Verbindung mit § 882b Absatz 1 Nummer 3 der Zivilprozessordnung.
Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt. Zudem setzte das Gericht den Gegenstandswert des Verfahrens auf 2.500 Euro fest. Die Festsetzung erfolgte nach dem freien Vermögen der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Gegen die Entscheidung kann die Gesellschaft innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung des Beschlusses sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Frankfurt am Main einlegen. Außerdem besteht die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes einzulegen, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.