Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einer Reihe nahezu identisch aufgebauter Internetseiten, über die offenbar ohne die erforderliche Genehmigung Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Die Betreiber dieser Plattformen unterliegen keiner Aufsicht der BaFin.
Mehrere Domains mit gleichem Muster
Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde gehören mehrere Websites zu dieser Plattformreihe. Sie treten häufig unter ähnlichen Marketingversprechen auf, etwa mit Slogans wie „Investieren & Handeln Sie 300+“. Bislang sind der BaFin unter anderem folgende Domains bekannt:
- alphaxle(.)com
- axerdigital(.)com
- vontrade(.)io
- vectradx(.)com
- mfxtech(.)com
- qpbroker(.)com
- qbitrex(.)com
Mehrere dieser Seiten geben vor, von angeblichen Brokerunternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich betrieben zu werden. In verschiedenen Fällen wird dabei die Identität real existierender Investmentfonds missbraucht.
Identitätsdiebstahl zulasten regulierter Fonds
So wird beispielsweise behauptet, einzelne Plattformen würden von angeblichen Brokerfirmen betrieben, die mit bekannten Fonds verbunden seien. Tatsächlich handelt es sich laut BaFin um Identitätsdiebstahl zulasten mehrerer Fonds, die bei der britischen Finanzmarktaufsicht registriert sind, darunter etwa:
- Alpha UCITS SICAV
- AXA Global Distribution Fund
- VT Sorbus Vector Fund 1
- MFS Meridian Funds – U.K. Equity Fund
- Quilter Investors UK Equity Growth Fund
Die genannten Fonds stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit den entsprechenden Websites.
Erlaubnispflicht für Finanz- und Kryptodienstleistungen
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen oder Dienstleistungen rund um Kryptowährungen anbieten möchte, benötigt eine ausdrückliche Zulassung der BaFin. Anbieter ohne diese Genehmigung bewegen sich außerhalb des regulierten Finanzmarktes.
Die Warnung der Aufsicht erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Beide Vorschriften ermöglichen es der BaFin, die Öffentlichkeit über Anbieter zu informieren, die möglicherweise unerlaubt tätig sind.
Vorsicht bei Online-Anlageplattformen
Die BaFin rät gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern grundsätzlich zu erhöhter Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Professionell gestaltete Websites, angebliche internationale Broker und der Verweis auf bekannte Fonds können leicht den Eindruck von Seriosität vermitteln.
Ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist, lässt sich in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen. Darüber hinaus informiert die Aufsicht regelmäßig über typische Betrugsmaschen – etwa im Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Betrug“.
Der aktuelle Fall zeigt erneut: Hinter scheinbar professionellen Online-Tradingplattformen kann sich ein ganzes Netzwerk von betrügerischen Angeboten verbergen. Eine gründliche Prüfung des Anbieters bleibt daher der wichtigste Schutz für Anlegerinnen und Anleger.