Die Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht Anhaltspunkte dafür, dass die Equity Research Ventures PTE. LTD., nach eigenen Angaben mit Sitz in Singapur, die Vermögensanlage „Co-Investment AlleAktien Wealth x SpaceX“ in Deutschland öffentlich anbietet, ohne den hierfür erforderlichen Verkaufsprospekt veröffentlicht zu haben.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Vermögensanlage in Form einer sonstigen Anlage im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 des Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Das Angebot wird nach den vorliegenden Informationen über mehrere Internetseiten verbreitet, darunter go.alleaktien.com/spacex, wealth.alleaktien.com/spacex sowie bettermarkets.app/waitlist.
Nach den Erkenntnissen der BaFin liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass für dieses Angebot eine gesetzliche Ausnahme von der Prospektpflicht besteht.
Hintergrund
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nur dann öffentlich angeboten werden, wenn zuvor ein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde. Im Rahmen eines solchen Billigungsverfahrens prüft die Aufsicht, ob der Prospekt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthält und ob der Inhalt verständlich sowie widerspruchsfrei dargestellt ist.
Eine inhaltliche Prüfung der Angaben erfolgt dabei jedoch nicht. Ebenso überprüft die BaFin weder die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Angebots noch die Seriosität des Emittenten oder die Qualität des Produkts. Auf diesen Umstand müssen Anbieter in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Für die Richtigkeit der enthaltenen Angaben haften die Emittenten selbst.
Anleger können in der Prospektdatenbank der BaFin überprüfen, ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt hinterlegt wurde.