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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Ebert und Ebert Tagespflegen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 59 IN 67 26

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ebert und Ebert Tagespflegen GmbH, Bahnhofstraße 25 in 06231 Bad Dürrenberg, hat das Amtsgericht Halle Saale am 03.03.2026 um 14:32 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 34832 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Susanne Ebert vertreten, die ebenfalls in Bad Dürrenberg ansässig ist. Mit der gerichtlichen Entscheidung wird die Verfügungsmacht der Gesellschaft über ihr Vermögen erheblich eingeschränkt. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Rothämel LL.M. oec. von der Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Halle Saale bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die wirtschaftliche Situation zu prüfen und die Voraussetzungen für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu klären.

Gleichzeitig wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Diese Maßnahme dient dazu, sämtliche Zahlungsströme zu bündeln und eine geordnete Sicherung der künftigen Insolvenzmasse zu gewährleisten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie kann von der Antragstellerin eingelegt werden. Darüber hinaus steht dieses Rechtsmittel auch jedem Gläubiger offen, sofern im Zusammenhang mit der europäischen Insolvenzverordnung das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Halle Saale einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder Verkündung der Entscheidung, bei öffentlicher Bekanntmachung gelten besondere Fristenregelungen. Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung tritt das Verfahren nun in eine entscheidende Prüfungsphase ein, in der die wirtschaftliche Lage der Ebert und Ebert Tagespflegen GmbH umfassend untersucht wird.

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