Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag der Neo Energie Aviation GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 502 IN 138 25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Neo Energie Aviation GmbH & Co. KG, Am Heerdter Krankenhaus 4 in 40549 Düsseldorf, hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 03.03.2026 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die JLL Verwaltung und Beteiligung GmbH mit Sitz in Erftstadt, vertreten. Diese ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 91274 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Georg Louis Lemberg sowie Jörg Richard Lemberg geführt.

Der Insolvenzantrag war am 07.07.2025 beim Amtsgericht Düsseldorf eingegangen und beruhte auf einem Antrag der Schuldnerin vom 02.07.2025. Nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht die Insolvenzordnung zwingend die Abweisung des Antrags vor.

Mit der Abweisung mangels Masse wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Gläubiger bedeutet dies, dass keine gemeinschaftliche Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stattfinden kann. Zugleich kann die Entscheidung weitere rechtliche Folgen nach sich ziehen, etwa im Hinblick auf registerrechtliche Maßnahmen oder mögliche haftungsrechtliche Prüfungen.

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 03.03.2026 ist das Insolvenzeröffnungsverfahren unter dem Aktenzeichen 502 IN 138 25 abgeschlossen, sofern keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Luxus, schnelle Gewinne, falsche Versprechen: Wie Betrüger mit Investment-Angeboten auf Social Media Anleger täuschen

Next Post

BaFin schlägt Alarm: Warnung vor dubiosen Trading-Plattformen mit Versprechen von „0-Spread Forex“