Aktenzeichen 3605 IN 11615 25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aino Betriebsmedizin GmbH, Lindenthaler Allee 34 in 14163 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.03.2026 um 08:00 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet .
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 225885 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Hans Georg Christian Stier vertreten. Mit dem Beschluss reagierte das Insolvenzgericht auf den anhängigen Insolvenzantrag, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu verhindern.
Zunächst wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungshandlungen wurden einstweilen eingestellt. Dadurch soll die Gleichbehandlung der Gläubiger gewahrt und eine unkontrollierte Vermögensverschiebung verhindert werden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jörg Wenzel aus Potsdam bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Darüber hinaus wurde der Gesellschaft untersagt, über ihre Bankkonten und offenen Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Er ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zudem darf der vorläufige Insolvenzverwalter Sonderkonten eröffnen und führen. Kreditinstitute sind verpflichtet, ihm Auskunft über bestehende Konten und Geschäftsbeziehungen zu erteilen. Drittschuldnern wurde untersagt, weiterhin an die Gesellschaft zu zahlen. Leistungen dürfen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung erbracht werden.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden weitreichende Prüfungs und Einsichtsrechte eingeräumt. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Geschäftspapiere einzusehen und sämtliche zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Auskünfte einzuholen. Zugleich hat er zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg möglich. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung. Rechtsbehelfe können unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auch elektronisch eingereicht werden.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung befindet sich das Verfahren nun in der entscheidenden Prüfungsphase, in der die wirtschaftliche Situation der Aino Betriebsmedizin GmbH umfassend analysiert und über die weitere insolvenzrechtliche Entwicklung entschieden wird.