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Insolvenzantrag gegen die Castor Development GmbH mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 67a IN 371 25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Castor Development GmbH, Alter Wall 32 in 20457 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 26.02.2026 sowohl über den Insolvenzantrag als auch über die bislang angeordneten Sicherungsmaßnahmen entschieden.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183355 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Viktor Scherer vertreten. Unternehmensgegenstand ist die Tätigkeit als Generalübernehmer, die Projektierung und Projektentwicklung sowie die Vorbereitung und Durchführung von Wohn und Gewerbebauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen.

Ein am 18.09.2025 bei Gericht eingegangener Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde durch Beschluss vom 26.02.2026 mangels Masse abgewiesen. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In einer solchen Konstellation ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesetzlich ausgeschlossen.

In unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Entscheidung wurden auch die am 18.12.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Diese hatten der vorläufigen Sicherung der Vermögenswerte im Stadium des Insolvenzeröffnungsverfahrens gedient. Mit der Abweisung des Antrags entfiel die Grundlage für ihre Fortdauer.

Mit dem Beschluss vom 26.02.2026 ist das Insolvenzeröffnungsverfahren unter dem Aktenzeichen 67a IN 371 25 beendet, sofern keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Die Gesellschaft unterliegt damit keinen insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen mehr.

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