Aktenzeichen IN 630 25
Im Verfahren über den Eigenantrag der Solar Welt UG haftungsbeschränkt, Heinrich Streidl Straße 2a in 85276 Pfaffenhofen an der Ilm, hat das Amtsgericht Ingolstadt als Insolvenzgericht am 03.03.2026 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 11310 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Dochev Dobroslav vertreten. Unternehmensgegenstand ist die Beratung, der Verkauf sowie die Montage von Solaranlagen. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen hatte die Schuldnerin selbst das gerichtliche Verfahren eingeleitet.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In einer solchen Konstellation sieht die Insolvenzordnung zwingend die Abweisung des Antrags vor. Ohne ausreichende Masse kann kein geordnetes Insolvenzverfahren durchgeführt werden.
Die Entscheidung hat weitreichende Folgen. Eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet nicht statt. Zugleich kann die Abweisung mangels Masse gesellschaftsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und etwa im Hinblick auf registerrechtliche Schritte Bedeutung erlangen.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde statthaft. Sie ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Ingolstadt einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, die Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen und muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Eine einfache E Mail genügt nicht. Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Ingolstadt ist das Verfahren beendet, sofern nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein zulässiges Rechtsmittel eingelegt wird.